Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
"Ask me anything" zum Untersuchungsausschuss: Jan Krainer am 5. Juli auf Reddit
Der SPÖ Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, veranstaltet morgen, am 5. Juli, ein „AMA“ (Ask me anything) auf Reddit. Damit […]
Vienna Shorts Festival – und die Relevanz von Kurzfilmformaten
Dieses Jahr geht das Vienna Shorts zum ersten Mal online über die Bühne. Anlässlich der 17. Ausgabe dieses Festivals haben wir uns mit dem Format der Kurzfilme auseinandergesetzt, sowie uns auch mit dem Regie-Paar Nicola von Leffern und Jakob Carl Sauer über ihre Projekte und den auf dem Festival vorgestellten Film unterhalten.
Käsesucht: macht Käse genauso süchtig wie Drogen?
Kann man wirklich süchtig nach Käse werden? In unserem Artikel erfährst du alles, was du über die Käsesucht wissen musst.
Der Rammstein-Skandal: klassische Afterpartys oder systematische sexuelle Übergriffe?
Der Rammstein-Skandal rund um Till Lindemann. Wir haben die Ereignisse rund um die Missbrauchsvorwürfe chronologisch für euch aufbereitet.
Arm trotz Arbeit: die brodelnde Gefahr sozialer Ungleichheiten
Schon kurz nach Beginn des Monats ist am Konto fast nichts mehr drauf? Arm sein bedeutet vor allem Ungewissheit, psychischer Druck und Angst!
Vienna City Beach Club - zerstören die Auflagen das Flair der Open Air Location?
Als Fans der guten Drinks und des ausgiebigen Speisens haben wir von WARDA uns vorgenommen, einmal in der Woche ein Lokal auf Herz und Nieren zu prüfen – vor allem in Zeiten der Corona-Maßnahmen eine besondere Prüfung. In dieser Woche haben wir uns aufgrund des schönen Wetters für den Vienna City Beach Club entschieden. Ob und wie sie mit den Auflagen umgehen und ob es sich auszahlt, dorthin zu gehen, erfährt ihr hier.







