Wenn man durch die Wiener Gassen flaniert, steigt einem bei den ersten warmen Sonnenstrahlen der Geruch von Gras in die Nase. Die Parks füllen sich und Menschen treffen auf offener Straße wieder vermehrt aufeinander. Während manche pikiert die Nase rümpfen und sich fragen, warum denn niemand etwas gegen das ungefragte Odeur des Frühlingsbeginns unternimmt, sehnen sich andere nach Orten, wo sie in Ruhe einen Joint rauchen können. Ganz paranoiafrei. Ein Widerspruch in sich? Was ist im Moment der Status quo? Bubatz legal, yes or no?
Das CBD-Drama…
Die Debatte um den Verkauf von CBD-Blüten in Österreich hatte gerade erst wieder Fahrt aufgenommen. Im Zentrum stand noch vor vier Tagen die Frage, ob diese Produkte ausschließlich in Trafiken verkauft werden dürfen oder ob auch spezialisierte CBD-Shops dazu berechtigt sind. Ebenso Zündstoff lieferte die brodelnde Gerüchteküche rund um den illegalen Verkauf von „echtem Gras“ in den Shops. Verfassungsjurist Heinz Mayer erstellte ein bedeutendes Gutachten. Darin argumentierte er, dass legal handelbare CBD-Blüten zwar der Tabaksteuer unterliegen, jedoch nicht dem österreichischen Tabakmonopolgesetz. Eine Ausweitung des Monopols auf CBD-Produkte wäre laut Mayer verfassungs- und europarechtswidrig sowie ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Das Finanzministerium hingegen vertritt die Auffassung, dass mit der Tabaksteuerpflicht auch das Tabakmonopol greift. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen haben die Branche in eine schwierige Lage versetzt. Laut dem Österreichischen Cannabis-Bundesverband (ÖCB) erlitten fast 500 CBD-Shops Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent. Es kam zu Strafbescheiden, Steuernachforderungen und Insolvenzen. Seit vier Tagen dürfen die Shops wieder ihren vollen Warenbestand anbieten – den Legalen natürlich. Was bleibt? Unsicherheit auf Konsument:innenseite.
Legalisierung?
Soviel mal zu CBD. Wie sieht es allgemein mit der Legalisierungsfrage aus?
Die politische Stimmung zu dem Thema lässt sich anhand der geschilderten Entwicklungen ja recht gut ablesen. Seit dem 1. Juli 2024 haben in Deutschland Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis zu produzieren. Von vielen Seiten hoffte man, das würde sich – wie auch sonstige politische Trends – auf Österreich abfärben. Bisher dazu? Ne, fix nicht.
2022 wurde ein Antrag auf Aufhebung des Verbotes vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Was die Paranoia angeht, gibt es aber immerhin ein paar beruhigende Worte. Grundsätzlich gilt: Therapie statt Strafe.
Kenne deine Rechte…
Als geringe Menge gilt Cannabis, wenn es eine Wirkstoffmasse von weniger als 20 Gramm THC aufweist. Das entspricht – je nach Sorte – etwa 80 bis 300 Gramm getrockneter Blüten. Bei einem Strafverfahren wegen Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge muss die Staatsanwaltschaft die Anzeige gemäß § 35 Suchtmittelgesetz (SMG) für ein bis zwei Jahre zurücklegen. So sollen Betroffene vor übermäßiger Kriminalisierung geschützt werden.Wird man in der Probezeit erneut erwischt, wird das Verfahren ruckzuck wieder aufgenommen. Zurückgelegt wird nur, wenn man bei der Gesundheitsbehörde einen Termin ausmacht. Theoretisch kann der Staatsanwalt von dieser Maßnahme absehen, wenn die angezeigte Person ausschließlich eine geringe Menge Cannabis für den Eigenverbrauch erworben und besessen hat – und keine gesundheitsbezogene Maßnahme als notwendig betrachtet wird. Gejagt werden die Big Player, nicht die anxiety-loaded Kids im Park.
Es sei hier betont, dass die Verfolgung Millionen an Steuergeldern kostet und Lebenschancen unwiederbringlich zerstört – denn: Gesetz bleibt Gesetz. Und wer im Votivpark eine Lunte anraucht, die Rauchschwaden durch den ersten Bezirk ziehen lässt, muss sich über die Beschwerden des Pöbels nicht wundern.
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Was bleibt, ist eine ambivalente Stimmung. Zwischen Traditionsunternehmen wie Gmundner Keramik, die inzwischen Bongs herstellen, und einer Generation, die sich auf Social Media auch gerne als „sober curious“ bezeichnet, müsste mehr Platz sein für Selbstbestimmung.
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Ja, ja – das Argument, dass Alkohol auch schlecht sei, stinkt zum Himmel. Haben wir gecheckt. Aber es ist doch eine Ebene des Vergleichs. Denn Verbote haben noch nie viel gebracht. Siehe die Prohibition. Also sollten wir alles erlauben, weil die Leute sowieso tun, was sie wollen?
Glaubensfrage.
Daran ändert auch dieser Artikel nichts.
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Was klar ist: Bildung ist und bleibt das A und O.
Suchtverhalten ist extrem unterschiedlich. Und wenn man merkt, dass jemand im Umfeld abrutscht, dann gibt es Anlaufstellen – etwa den Bereitschaftsdienst für Psychotherapie. Alltagsflucht ist ein Bedürfnis, das mittlerweile wohl dem Großteil der Breitbandgesellschaft ein Begriff ist. Einengung schafft Widerstand – so ist das halt.
Fazit
Die Schrauben, an denen im System gedreht wird, sitzen oft genau dort locker, wo sie halten sollten – etwa bei Bildung und Aufklärung rund um Drogenkonsum. Und viel zu fest dort, wo man durch Lockerung gesellschaftlich gebrandmarkten Lebensrealitäten eine Zukunft schenken könnte.
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