BKA-Chef verhilft „Kurz. Ein Regime“ auf Platz 1 der Bestseller-Liste von Amazon
Österreich. Für Sebastian Kurz das Zentrum der Macht. Scheinbar aber mehr das realsatirische Zentrum der Welt. Denn wieder einmal schreibt die Realität eine denkbar absurde Geschichte. Der Chef des Bundeskriminalamts Andreas Holzer möchte Peter Pilz wegen seines Buches „Kurz. Ein Regime“ klagen. Hintergründe dazu hat Der Standard bereits wunderbar zusammengefasst. Nun klagt auch Novomatic Aufsichtsratschef Bernd Oswald. Was jedoch bei den Klagen sicher nicht das Ziel war: die Verkäufe anzukurbeln.
Bereits im Sommer zur Veröffentlichung rutschte das Buch des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz auf die Bestsellerlisten. Klar – war er doch stets bekannt für seinen investigativen Weg. U-Ausschüsse, treffende Nationalratsreden, Hintergrundrecherchen und die Gründung von ZackZack brachten ihm auch abseits politischer Gesinnungsgenoss:innen Respekt ein. Die beste Werbung für eine Aufdeckergeschichte im Buchformat, möchte man meinen.
Monate nach der Veröffentlichung – scheinbar ist die Lesegschwindigkeit mancher Personen nicht hoch anzusetzen – rollen Klagen ins Haus. Diesen müssen sich Peter Pilz und das Verlag Kremayr & Scheriau nun stellen. Was aber anfangs wie eine Hiobsbotschaft wirkt, wirkte in Wirklichkeit Wunder.
Denn mit der Berichterstattung über die eingehenden Klagen kurbelte es auch schlagartig die Verkaufszahlen an. Bis zum Ausverkauf auf Amazon und den Bestseller-Listenplatz 1 auf Amazon Deutschland. Wir gratulieren Herrn Kripo-Chef Andreas Holzer mit einem zwinkernden Auge zu einer gelungenen PR-Aktion.
Leider vergriffen. Wann gibt's Nachschub?https://t.co/RJwNGGsDkH
— Stefan Schmidthuber (@MikeTheHuber) September 29, 2021
Titelbild Credits: Verlag Kremayr & Scheriau
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Liebe Kronenzeitung, wie könnt ihr sowas veröffentlichen?
„Upskirting“ heißt das in vielen Ländern strafrechtlich relevante Phänomen der sexuellen Belästigung, welche allerdings in vielen primitiven Köpfen nicht als solche gewertet wird. Männer fotografieren unter Röcke bzw. Kleider von Frauen, ohne Einwilligung der Betroffenen.
Seit einigen Tagen wird auch in Österreich über eine Strafbarkeit dieser massiven Grenzüberschreitung diskutiert. Allerdings sei noch unklar, ob auch die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung der Fotos strafbar sei. Ein Leser der Kronenzeitung hat dazu offenbar die passende Lösung.









