Neben der Debatte um die Auflösung der Demonstration und deren Zuständigkeit veröffentlichte nun das Netzwerk freier FotojournalistInnen Presseservice Wien ein Foto auf Twitter, bei dem Polizeibeamte sichtlich den Blick von einem Mann abwenden, der „stolz den rechten Arm zum Gruße hebt.“ Diese Demonstrationen verharmlosen nicht nur Corona, sondern bieten rechtsradikalen Kräften auch immer wieder eine Bühne.
Bekanntlich nehmen bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen stets rechtsradikale und antisemitische Gruppierungen teil. So auch bei der Demonstration vom 26.10. in Wien. Auf dem Foto vom Presseservice Wien deutlich zu erkennen: Der Mann zeigt nicht auf etwas, sondern streckt direkt vor zwei Polizeibeamten seinen Arm zum Hitlergruß.
Ebenfalls bei der Demonstration anwesend waren Rechtsextreme aus dem Fußball-Spektrum. So bewegten sich Fans der Wiener Großclubs "Austria Wien" und "Rapid Wien" unter den Teilnehmer:innen, provozierten vor der Gegenkundgebung. Zwei Personen hoben dabei die Hand zum Gruß. pic.twitter.com/Ha1r1XMQHN
— Presse Service Wien (@PresseWien) October 27, 2020
Keine Masken. Kein Mindestabstand. Aber dafür der Hitlergruß? Bisher ohne Folgen konnten die TeilnehmerInnen der Demonstration aufgrund eines „Zuständigkeitsproblems“ gegen zahlreiche Verordnungen verstoßen. Solange es um die Zuständigkeit bei der Auflösung der Demonstration geht, kann es zwei Meinungen geben.
Die Polizei behält die Auffassung bei, dass der Magistrat der Stadt Wien als Gesundheitsbehörde die Auflösung hätte einleiten müssen. Jedoch scheiden sich hier die Geister. Denn laut Gesundheitsminister Anschober wie auch dem Rechtsexperten Heinz Mayer sei eindeutig die Polizei dafür zuständig gewesen.
Ob es sich letztlich wirklich um den Hitlergruß oder nur die „verdeckte“ Form – also den Kühnengruß – handelt, bei dem nur der Daumen, der Zeigefinger und der Mittelfinger nach vorne zeigen, lässt sich aus dem Bildmaterial letztlich nicht eindeutig erschließen. Im Falle eines Kühnengrußes gäbe es nach allgemeiner Rechtsmeinung ebenso einen Verfolgungsgrund – weil offensichtlich zu sehen, was damit gemeint ist. In Deutschland hingegen ist auch dieser Gruß dezidiert strafrechtlich relevant.
Titelbild Credits: Presse Service Wien / CC BY-NC 4.0
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Herausforderung Big Data: Österreichisches Startup mit Lösung
Die Digitalisierung und automatisierte Vernetzung der Welt hat Menschen, aber vor allem Unternehmen vor die Herausforderung gestellt, mit großen Mengen […]
Whataboutism: Die rhetorische Waffe toxischer Männlichkeit
Wir kennen das Problem. Wir sprechen es sogar an. Doch anstatt offen angehört zu werden, um vom Gegenüber wirklich aktiv […]
Jugendliche: kein Bock auf Kondom und Verhütung
Die WHO hat herausgefunden, dass die jüngere Generation in Europa immer seltener zum Kondom greift. Mit verheerenden Folgen.
Magnetlocation „ISTROS“ zelebrierte den Sommerbeginn am Rooftop des neuen Radisson Red Vienna
Nach dem Motto „Urban Olympus“ folgten gestern Abend, am 23. Juni, zahlreiche Gäste aus Kunst, Kultur, Medien, Gastronomie und Wirtschaft […]
ÖVP: Symbolpolitik, vermeintliche Abschiebungen und die Opferrolle
Die UNO warnt vor einer absoluten humanitären Katastrophe in Afghanistan. Schätzungsweise hätten 14 von 38 Millionen Menschen nicht genug zu […]
Ein wenig Hoffnung für die Wiener Clublandschaft - Vorschlag seitens Clubbetreiber
Der Wiener Technoclub Grelle Forelle hat gemeinsam mit dem Veranstalter Gerald Wenschitz ein Konzept vorgelegt, wie das Nachtleben unter Einhaltung der Maßnahmen wieder hochgefahren werden kann. Ein Blick in das Dokument zeigt, dass der selbsternannte Gastrovertreter Stefan Ratzenberger, der von vielen Seiten der Nachtgastronomie hinterfragt wurde, zu wenig weit gedacht hatte. Endlich denkt jemand weit genug und präsentiert einen umfassenden Plan, der wieder hoffen lässt.








