Das Wochenblatt „Falter“ obsiegte in einem gerichtlichen Verfahren in zwei von drei Streitpunkten gegen die neue Volkspartei. Diese warf dem Medium bei der letzten Nationalratswahl vor, Dokumente über eine geplante Erhöhung der Wahlkampfkostengrenze gefälscht zu haben. An der Echtheit der dem Falter zugespielten Dokumente zweifelte das Gericht jedoch nicht. Dennoch spricht die ÖVP von einem klaren Sieg und hat damit OE24 offenbar ganz auf ihrer Seite.
Nationalratswahl 2019: Dem Falter werden interne Dokumente der neuen Volkspartei zugespielt, in denen eine Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze um 2 Millionen geplant ist. Die gesetzlich zulässige Höchstgrenze liegt allerdings bei 7 Millionen.
Die ÖVP zweifelt an der Echtheit der Dokumente und klagt den Falter auf Unterlassung. Sie wirft dem Wochenblatt sogar eine etwaige Fälschung vor. Außerdem verlangt sie einen Widerruf der Aussagen, die neue Volkspartei würde die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täuschen und diese vor dem Rechnungshof verbergen. Während parteiintern offenbar ganz andere Finanzierungspläne geschmiedet werden, liegt das „offizielle“ Wahlkampfbudget der neuen Volkspartei bei 6,3 Millionen.
Februar 2020: Die ÖVP zweifelt nun nicht mehr an der Echtheit der internen Dokumente. Sie vermutet, dass diese im Zuge eines Cyberangriffs auf die ÖVP-Zentrale geleakt wurden. Der ursprünglich geplante Vergleich zwischen der Regierungspartei und dem Falter scheitert.
Falter gewinnt in zwei von drei Streitpunkten
März 2021: Das Handelsgericht Wien gibt der Volkspartei in lediglich einem Punkt Recht. Die Aussage, dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze vor dem Rechnungshof verbergen will, muss der Falter widerrufen. Bei der Behauptung über die Täuschung der Öffentlichkeit würde es sich jedoch um eine zulässige Wertung handeln, so das Urteil.
„Sieg der Volkspartei“
Die neue Volkspartei spricht von einem „Sieg“, obwohl sie zweimal in Folge das Wahlkampfbudget in rechtswidriger Weise überschritten hat. Die Nationalratswahl 2017 kostete die Partei – und damit den Staat – bereits 13 Millionen. Damit hätten man im gesetzlich zulässigen Rahmen zwei Parteien finanzieren können. Wie kann es also sein, dass sich eine Regierungspartei mit der Verschwendung von Steuergeldern rühmt und diese als „Sieg der Volkspartei“ bezeichnet?
Peinliche Niederlage für OE24
Einen Grund zum Feiern sieht offenbar auch OE24. Das Medium veröffentlichte am 29. März 2021 einen Artikel mit der Schlagzeile „Falter verliert Gerichtsstreit gegen die ÖVP“. In weiterer Folge erörtert die Tageszeitung, das Gericht hätte der Volkspartei Recht gegeben und zitiert Generalsekretär Melchior in weiteren Passagen. „Peinliche Niederlage für den Falter vor Gericht“, heißt es. Erst am Ende des Artikels wird dann darauf hingewiesen, dass die ÖVP nicht in allen Anklagepunkten gewinnen konnte. Ja, nämlich genau genommen in zwei von drei Punkten nicht.
Credits: Screenshot / oe24
Obwohl sämtliche Tageszeitungen über den Prozess berichteten, musste oe24 wieder einmal einen anderen Weg einschlagen. Will das Medium in Richtung der ÖVP polarisieren? Ist der Autor des Artikels ÖVP-nahe oder einfach kein Fan des Konkurrenzmediums Falter? Von Konkurrenz kann allerdings kaum die Rede sein, da der Niveauunterschied der Berichterstattung exorbitant ist. Wenn der Job des Redakteurs darin besteht, ÖVP-Abgeordnete zu zitieren, dann sollte er sich vielleicht direkt in der Parteizentrale bewerben.
Titelbild Credits: Shutterstock
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