Schluss mit Geheimniskrämerei: Österreich bekommt ein Informationsfreiheitsgesetz

Österreich macht endlich Schluss mit der jahrzehntelangen „Geheimnistuerei“ im Amt. Denn ab September 2025 wird das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wirksam. Und damit das über 100 Jahre alte Amtsgeheimnis offiziell eingestampft.
Was früher als Schutzschild für Behörden galt, wird durch ein verfassungsmäßiges Recht auf Zugang zu staatlicher Information ersetzt. Besonders für Journalist*innen, NGOs und alle, die sich aktiv in gesellschaftliche Debatten einmischen, ist das ein massiver Fortschritt. Denn endlich wird Transparenz zur Regel, nicht zur Ausnahme. Damit schließt man eine längst überfällige juristische Lücke zu vielen anderen EU-Ländern.
Natürlich gibt es aber auch Schattenseiten. Denn einige Punkte sind schwammig formuliert, Mini-Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern bleiben außen vor, und wie schnell Behörden tatsächlich reagieren müssen, ist auch nicht ganz klar. Trotzdem ist das IFG ein bedeutender Schritt Richtung offenen Staat und moderner Demokratie.
Doch was bringt das neue Informationsfreiheitsgesetz konkret?
Das neue Informationsgesetz soll nicht nur Transparenz predigen, sondern auch liefern. Mit klaren Pflichten für Behörden. Denn öffentliche Stellen sind künftig dazu verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse, wie z. B. Gutachten, Studien oder Verträge, nicht erst auf Anfrage herauszurücken, sondern proaktiv zu veröffentlichen. Und zwar zentral gebündelt über ein öffentlich zugängliches Informationsregister.
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Aber auch die erwähnten, kleineren Gemeinden, also jene mit weniger als 5.000 Einwohner*innen, sind nicht ganz raus aus der Nummer. Zwar müssen sie nicht alles proaktiv ins Netz stellen, aber sie sind laut Informationsfreiheitsgesetz dazu verpflichtet, individuelle Anfragen zu beantworten.
Das Gesetz regelt daneben aber auch klar, wann Infos verweigert werden dürfen. Zum Beispiel, wenn durch die Veröffentlichung die öffentliche Sicherheit gefährdet wird, finanzielle Schäden für den Staat drohen oder wenn gerade eine politische Entscheidung vorbereitet wird. Auch der Schutz Dritter, also etwa von Privatpersonen oder Firmen, kann schwerer wiegen als das öffentliche Interesse. Das heißt: Total gläsern wird der Staat noch nicht, und ein bisschen Amtsgeheimnis bleibt doch. Trotzdem gilt nun ein neuer Standard, bei dem Transparenz die Regel und Verweigerung die Ausnahme ist.
Zwischen Anspruch und Realität
Klingt alles nach Transparenz-Offensive Deluxe? Aber ganz so rosig sehen das nicht alle. Denn schon kurz nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs hagelte es Kritik. Viele Expert*innen und NGOs bemängeln das Informationsfreiheitsgesetz also nicht konsequent genug. Zwar wird der Zugang zu staatlicher Information grundsätzlich erleichtert, doch die Liste an Ausnahmen ist lang. Vielleicht zu lang?
Wenn Behörden also weiterhin auf „Geheimhaltung aus berechtigtem Interesse“ pochen können, könnte das Ziel echter Offenheit in der Praxis ziemlich verwässert werden. Wer wirklich auf brisante Infos hofft, könnte also auch künftig an elegant formulierten Ablehnungen scheitern.
Ein anderer Knackpunkt liegt bei der Umsetzung. Denn das Gesetz ist nicht nur ein juristisches Update, sondern verlangt einen echten Kulturwandel in der Verwaltung. Jahrzehntelang galt in Österreich das Prinzip: „Was nicht raus muss, bleibt drinnen.“
Jetzt soll plötzlich das Gegenteil gelten? Behörden müssen sich erst mal daran gewöhnen, dass sie Informationen grundsätzlich offenlegen müssen, es sei denn, es gibt gute Gründe dagegen. Dieser Perspektivwechsel klingt in der Theorie simpel, bedeutet in der Praxis aber einen gewaltigen Umbruch. Vor allem auf Landes- und Gemeindeebene, wo Transparenz oft als Belastung und nicht als Chance gesehen wird.
Das Informationsfreiheitsgesetz will das Machtgefälle zwischen Staat und Bürger*in neu justieren. Doch ob es jetzt wirklich gelingt, hängt davon ab, wie ernst Politik und Verwaltung es mit der neuen Offenheit meinen. Oder ob es am Ende doch nur ein Papiertiger bleibt.
Titelbild © Shutterstock
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