Komischer Zufall: Verjährungsfrist in Novelle und Causa Aschbacher
Die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) sorgt vor allem unter den Studierenden seit längerem für Aufruhr. Der Grund sind die zahlreichen Verschärfungen, die vermeintliche Unproduktivität unmöglich machen sollen. Für Verfasser*innen von Plagiaten – wie z.B. Arbeitsministerin Aschbacher – gibt es allerdings einen Hoffnungsschimmer: Plagiate unterliegen zukünftig einer Verjährungsfrist von 30 Jahren.
Die Novelle bekommt seit dem Plagiatskandal der Ex-Ministerin Christine Aschbacher einen seltsamen Beigeschmack und lässt gewisse Zusammenhänge vermuten. Wieso scheint dieses Thema der türkis-grünen Regierung derart wichtig zu sein? Während Studierenden die Zeit an der Universität erschwert wird, sichert die 30-jährige Verjährungsfrist „Schwindler*innen“ gewissermaßen gegen spätere Vorwürfe ab.
In der Zeit vor der Digitalisierung war das Kopieren und Übersetzen englischer Arbeiten vermutlich Usus. Es gibt sicherlich viele Akademiker*innen, die ihren Titel nicht hundertprozentig ehrlich verdient haben. Allerdings reichte Aschbacher ihre Arbeit während aufrechter Amtszeit ein und publizierte sie zu allem Übel noch im Juni 2020. Vielleicht hoffte sie mit der UG-Novelle, dass ihre plagiierte Arbeit irgendwann in Vergessenheit geraten würde.
Fun Fact: Teil der von #tuerkisgruen geplanten Novelle des Universitätsgesetzes ist eine Verjährung für Plagiate.#Aschbacher
— Thomas Walach (@ThomasWalach) January 9, 2021
Besonders dreist ist auch die Tatsache, dass „Mag.“ Aschbacher ihr sechsseitiges Papier während des Lockdowns mit offenbar gutem Gewissen einreichte, während viele Österreicher*innen um ihre Jobs bangten. Noch dazu wurde dieses in den wissenschaftlichen Aufsätzen der Technischen Universität in Bratislava veröffentlicht. Scheinbar weist die Arbeit, abgesehen von den Plagiaten, gröbere Mängel auf. Dennoch erhielt Aschbacher dafür ein „Sehr Gut“, was wiederum an der Kompetenz der beurteilenden Lehrkräfte zweifeln lässt.
Bin ja neugierig, welche Konsequenzen die staatliche TU Bratislava zieht. Dort wurde die Aschbacher-Diss akzeptiert und im Aug. 2020 vor 3 Mitarbeiter_innen „verteidigt“. Und der Betreuer hat mit Aschbacher mehrere völlig absurde Aufsätze in der Uni-Schriftenreihe publiziert.
— Armin Wolf (@ArminWolf) January 9, 2021
Nette Ideen, aber schlechte Umsetzung
Grundsätzlich ist es absolut legitim, von Studierenden Leistungen zu fordern. Schließlich haben Österreicher*innen das Privileg (fast) kostenlos studieren zu dürfen. Es wäre auch okay, wenn Leistungsnachweise von Personen gefordert werden, die selbst mit gutem Beispiel voran gehen. Die UG-Novelle und Aschbachers Arbeiten haben eines gemeinsam: Sie sind ein einziges Wischiwaschi.
Die Reform des Universitätsgesetzes wirbt mit einem „partnerschaftlichen Verhältnis zwischen der Universität und ihren Studierenden“ und enthält zum Teil auch ganz liebe Forderungen, wie etwa ein strukturierterer Einstieg in das Studium. Klingt nett, ist in der Praxis aber nicht umsetzbar. Bei tausenden Studierenden steht Chaos eigentlich an der Tagesordnung. Der Studienerfolg hängt am seidenen Faden komplizierter und willkürlicher Voraussetzungsketten.
Wein predigen und Wasser trinken
Die Doppelmoral besteht vor allem darin, dass unsere politischen Führungskräfte ihr Studium nicht oder nur sehr langsam absolviert haben und die nun geforderten Mindestleistungen selbst in keiner Weise erfüllten. Was bringt uns ein weiterer Antritt bei der letzten Prüfung oder ein gegenderter Titel in öffentlichen Urkunden, wenn der Universität gleichzeitig die Möglichkeit gegeben ist, Prüfungstermine zu streichen und bei einmaliger Nichterbringung der erforderlichen ECTS-Zahl Betroffene zu exmatrikulieren? In der Praxis wird sich für Studierende keine Verbesserung bemerkbar machen, denn die Umsetzung liegt alleine in der Hand der Fakultätsleiter*innen und Professor*innen.
Österreichische Freunderlwirtschaft
Kann man per Definition eigentlich noch von einem demokratischen Rechtsstaat sprechen? Das Argument, der Willen könne in bestimmten wichtigen Angelegenheiten nicht ausschließlich vom Volk ausgehen, sondern bedürfe einer professionellen Führung, kann ja wohl nicht mehr herangezogen werden. Professionell ist in Österreich höchstens die Freunderlwirtschaft, die ungeeigneten Personen Führungspositionen ermöglicht.
Titelbild Credits: Shutterstock
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