Ab dem 1. April geht in Österreich der Lockdown in die nächste Runde. In Wien weitet man diese sogenannte Osterruhe sogar bis zum 11.04. aus und hofft, dass auch das Burgenland und Niederösterreich nachziehen. Genau mit dem schönen Wetter auch wieder Ausgangsbeschränkungen. Deshalb fragen sich nicht wenige, ob man im aktuellen Lockdown trotzdem draußen mit seinen Freunden chillen kann.
Die Regeln sind durch die häufigen Veränderung nicht gerade leicht zu durchschauen. Grundsätzlich gilt ab 1. April eine Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr. Zudem sind Einzelhandel und Dienstleistungen geschlossen. Doch bei diesem schönen Wetter interessiert die meisten, wie es sich mit Outdoor-Treffen verhält.
Wie auch der Website der Stadt Wien zu entnehmen ist, darf für folgende Punkte der eigene Wohnbereich verlassen werden:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen
- Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, unter anderem:
- Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen.
- Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
- Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf COVID-19
- Beruf und Ausbildung
- Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung
Darf ich mich während der Osterruhe mit Freunden im Freien treffen?
Grundsätzlich gilt im Außenbereich weiterhin der Mindestabstand von 2 Metern. Jedoch sind treffen nur mit einer engen Bezugspersonen im Freien oder auch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Zuhause gilt jedoch die 1+1 Regel – sprich: Ein Haushalt darf sich mit einer Einzelperson treffen.
Schlupflöcher zu suchen, sollte nicht die Prämisse während des Lockdowns sein. Doch verständlich, dass man sich bei dem schönen Wetter nicht in der Wohnung aufhalten möchte. Sich mit einer Gruppe zu treffen ist jedoch nicht erlaubt. Genausowenig wird ein Exekutivorgan Verständnis zeigen, wenn man Bier trinkend argumentiert, man täte das für die physische und psychische Erholung. Es kommt auf jeden Fall verstärkt zu Kontrollen. Außerdem sollten wir gerade bei den aktuellen Zahlen besonders vorsichtig sein. 2 Wochen Verzicht, um dann wirklich etwas vom schönen Wetter zu haben.
Die Faustregel also: Genießt die Sonne, auch mit einem engen Vertrauten. Aber haltet den Mindestabstand ein und sauft euch nicht Outdoor irgendwo an. Deshalb solltet ihr auch den Donaukanal meiden. Dort ist es eher schwer, bei Ansammlungen den Mindestabstand einzuhalten. Nicht nur, um einer Strafe zu entgehen.
Titelbild Credits: Shutterstock
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