Corona-Demo in Salzburg: gilt dieser Aufruf als aktive Sterbehilfe?
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„Upskirting“ heißt das in vielen Ländern strafrechtlich relevante Phänomen der sexuellen Belästigung, welche allerdings in vielen primitiven Köpfen nicht als solche gewertet wird. Männer fotografieren unter Röcke bzw. Kleider von Frauen, ohne Einwilligung der Betroffenen. 

Seit einigen Tagen wird auch in Österreich über eine Strafbarkeit dieser massiven Grenzüberschreitung diskutiert. Allerdings sei noch unklar, ob auch die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung der Fotos strafbar sei. Ein Leser der Kronenzeitung hat dazu offenbar die passende Lösung.

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