Berlin: Eine Woche lang hielt die Corona-Regelung über die Sperrstunde ab 23 Uhr. Zahlreiche Gastronomen setzten sich zur Wehr und reichten Eilanträge beim Verwaltungsgericht ein. Dieser gab ihnen schlussendlich Recht. Das Verbot, ab 23 Uhr Alkohol auszuschenken, bleibt jedoch bestehen. Wie sieht es rechtlich in Österreich aus?
Wir haben es alle miterlebt: Im ersten „Lockdown“ mussten Lokale schließen, Geschäfte ihre Öffnungszeiten ändern und die Nachtgastronomie leidet nach wie vor unter den Beschränkungen. Derzeit schließen alle Lokale um 1 Uhr. Vor dem 15. Juni durften sie allerdings nur bis 23 Uhr geöffnet haben.
Jetzt besteht natürlich die berechtigte Angst, dass ein zweiter Lockdown und somit auch weitere gesetzliche Einschränkungen drohen. Gibt es dafür überhaupt eine gesetzliche Grundlage? Und macht es aus medizinischer Sicht Sinn, die Sperrstunden zu ändern, um eine vermeintlich weitere Katastrophe zu verhindern?
Unverhältnismäßige Maßnahme
In Berlin entschied das Verwaltungsgericht, dass die Sperrstunde als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung unverhältnismäßig sei. Zahlen des Robert Koch-Instituts zeigen, dass die Gastronomie nicht bedeutend zur Verbreitung des Virus beigetragen hat. Beim Verbot, Alkohol nach 23 Uhr auszuschenken, würde es sich aufgrund der möglichen „Enthemmung“ allerdings um ein notwendiges Mittel handeln. Nachdem sich die österreichische Rechtslage nicht wesentlich von der deutschen unterscheidet, ist zweifelhaft, ob eine solche Regelung in Österreich überhaupt zulässig ist.
Die Begründung der „Enthemmung“ mag plausibel klingen, doch bei genauerer Betrachtung tragen vor allem private Feiern zur Ausbreitung des Virus bei. Ob Menschen in privaten Räumen gehemmter sind, ist zu bezweifeln.
Wenn die Party nicht in den Nachtlokalen stattfindet, wird sie eben auf Zuhause oder in den illegalen Bereich verlegt. Die Uhrzeit an sich sagt auch nichts über das Ausmaß der Enthemmung aus. Denn wenn jemand bei einem „After Work“ bereits um 19 Uhr zu trinken beginnt, kommt er anderen Menschen vermutlich schon um 21 Uhr „zu nahe“. Soll Alkohol dann generell verboten werden?
Total genial so eine #Sperrstunde in Berlin. Bin mir sicher, dass jetzt auch endlich die Leute, die illegale oder private Partys feiern, um 23 Uhr Musik ausmachen und nach Hause gehen weil's einfach vernünftig ist und auch verboten
— Kathrin Weßling (@ohhellokathrina) October 10, 2020
Aktuelle Lage in Österreich
Mittlerweile wurde die Sperrstunde in Salzburg, Tirol und Vorarlberg auf 22 Uhr vorverlegt. Bundeskanzler Kurz wünscht sich dies auch in Wien und Niederösterreich. Bürgermeister Ludwig möchte diesen Vorschlag allerdings nicht umsetzen und verweist auf potentielle private Feiern, die stattdessen abgehalten werden können.
Die Menschen haben es nach über einem halben Jahr langsam satt, sich beschränken zu lassen. Immer mehr Personen lehnen sich gegen den verpflichteten Mund-Nasen-Schutz auf und zwar nicht deshalb, weil er so eine massive Freiheitsbeschränkung darstellt, sondern aus Trotz.
Etliche Verordnungen wurden in den letzten Monat aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit aufgehoben und so schwindet auch langsam das Vertrauen in die Kompetenz der Verantwortlichen. Fraglich ist, ob die Maßnahmen der Regierung überhaupt noch in Relation zu dem Infektionsrisiko stehen.
Die Wirtschaft geht den Bach hinunter, an den Folgen wird Österreich noch lange nagen müssen. Im Sommer gab es für die Gastronomie gute Alternativen, um die zahlreichen Verbote zu umgehen, wie etwa Veranstaltungen im Freien. Das wird im Winter nicht mehr möglich sein. Zusätzlich steigen die Infektionszahlen rasant an, was einerseits auf das Umsteigen zu Indoor-Aktivitäten und die generelle Empfänglichkeit für Viruserkrankungen in den kalten Monaten zurückzuführen ist.
Andererseits haben ÖsterreicherInnen die Geduld verloren. Arbeiten mit zig ArbeitskollegInnen in geschlossenen Büroräumen ist in Ordnung, aber private Aktivitäten bitte einschränken, so der Konsens der Regierung. Die aktuellen Änderungen, dass nur 6 Personen an einem Tisch zusammensitzen, außer es handle sich um den beruflichen Kontext, verhärtet diese Doppelzüngigkeit bei Entscheidungen um Einschränkungen. Corona ist ja bekanntlich nicht in Büroräumlichkeiten – Sarkasmus Ende.
Corona kennt keine Uhrzeit
Im September lag die Quote der Arbeitslosen bei 8,4 % und die Zahl der psychischen Erkrankungen steigt durch die Isolation stetig. Diese Tatsachen werden bei der Erlassung von weiteren Verordnungen hingegen nicht berücksichtigt. Corona hat im Gegensatz zu uns ein Nachtleben und verschwindet nicht nach 22 bzw 23 Uhr.
Aufgrund solcher scheinbar willkürlichen Beschränkungen ist es nur verständlich, dass sich Menschen von der Regierung an der Nase herumgeführt fühlen. Zudem haben bereits viele der Clubs die Gefahren aufgezeigt, die neben dem Nachtclubsterben entstehen. Durch die Verlagerung in private Räumlichkeiten sinkt auch die Kontrollmöglichkeit.
Titelbild Credits: Shutterstock
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