Nach wie vor widersetzen sich gewisse Gruppen gegen Maßnahmen und Verordnungen. Nun erscheint mit animap ein Online-Verzeichnis, das Österreichische Unternehmen listet, die ausdrücklich keine Impfung oder Tests als Nachweis verlangen. Für Behörden könnte das daher als wunderbare To-Do-Liste zur Abstrafung von Verstößen gegen die Corona-Verordnungen dienen.
Mit der Registrierung outen sich Unternehmen in einem öffentlichen Verzeichnis. Immerhin handelt es sich beim Verzicht auf Tests oder Impfnachweis um einen Verstoß gegen die aktuellen Verordnungen. Dies scheint vielen Unternehmer:innen egal oder gar nicht bewusst zu sein. Dass sich Impfgegner, Coronaleugner:innen und Konsorten reichlich wenig um das Gesetz kümmern, ist ja spätestens seit Beginn dieser Krise hinlänglich bekannt. Dass sie das aber auch für jeden öffentlich einsichtig zugeben, grenzt schon beinahe an Dummheit. Immerhin könnten auch Behörden darauf zurückgreifen.
Was ist animap?
„Dabei handelt es sich um ein Branchen- und Produkteverzeichnis für Unternehmen aller Branchen, welche in Bezug auf die Covid-19 Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren.“ So beschreiben es die Betreiber:innen selbst auf ihrer Homepage. Für das Verzeichnis kann sich jedes Unternehmen registrieren. Und damit offenkundig einen Verstoß gegen die Corona-Verordnungen zugeben. Ein Gesundheitsrisiko, das von den Behörden sicher nicht unbeachtet bleibt.
Die Tests und Impfungen haben nach wie vor den Zweck, die Pandemie in Zaum zu halten. Wovon sich manche Menschen scheinbar benachteiligt fühlen, dient aber letztlich der Verhinderung einer erneuten Ausbreitung. Natürlich schützt auch eine Impfung vor Ansteckung nicht, weshalb die Kritik in Bezug auf Tests zum Teil nachvollziehbar ist. Aber sich gänzlich den Verordnungen zu widersetzen, stellt hierbei genausowenig eine vernünftige Lösung dar.
Titelbild Credits: Screenshot animap.at
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Liebe Kronenzeitung, wie könnt ihr sowas veröffentlichen?
„Upskirting“ heißt das in vielen Ländern strafrechtlich relevante Phänomen der sexuellen Belästigung, welche allerdings in vielen primitiven Köpfen nicht als solche gewertet wird. Männer fotografieren unter Röcke bzw. Kleider von Frauen, ohne Einwilligung der Betroffenen.
Seit einigen Tagen wird auch in Österreich über eine Strafbarkeit dieser massiven Grenzüberschreitung diskutiert. Allerdings sei noch unklar, ob auch die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung der Fotos strafbar sei. Ein Leser der Kronenzeitung hat dazu offenbar die passende Lösung.








