Die EU-Kommission schießt sich auf das derzeit legale CBD ein und zielt darauf ab, dieses als Suchtmittel zu deklarieren. Eine ganze Branche zittert wieder einmal, doch was steckt hinter der Neuregelung und wie wird der Markt aktuell geregelt?
Die Meinungen zur Salonfähigkeit des CBDs sind seit eh und jeh äußerst gespalten. Ausgehend von „Hihi da ist ein Hanfpflanzensymbol drauf, das ist bestimmt verboten, illegal und cool“ und „Halo Bolizei, da ist ein Hanfpflanzensymbol, das ist bestimmt verboten, illegal und uncool, und voll die Abfucks sind das sicher auch“, war es ein langer und steiniger Weg bis zur Anerkennung von CBD und seinem vielfältigen Nutzen in jeglichen Lebensbereichen.
Auch wenn der Vertrieb von CBD-haltigen Produkten EU-weit bereits viel mehr darstellt als einen „Kult“ und mittlerweile einen großen, für alle zugänglichen Markt bildet, so müssen vor allem kleine Anbieter seit geraumer Zeit wieder um ihre Existenz zittern.
Die aktuelle Lage um CBD
EU-weit bildet der CBD Markt den zweitgrößten weltweit, mit immensen Ausgaben für Produkte in Höhe von 8,3 Milliarden und einem prognostizierten Wachstum auf 13,6 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025. Immer mehr Menschen glauben an die vielfältige Wirkung des Cannabidiols (Abk. CBD), egal ob als Creme, Blüte, Tee oder Öl – all diese kommen vor allem vermehrt bei gesundheitlichen Beschwerden verschiedenster Art zur Anwendung.
Der springende Punkt für die Legalität und Zugänglichkeit dabei ist die nicht vorhandene psychoaktive Wirkung, durch einen sehr niedrigen THC Gehalt.
Novel Food und das damit einhergehende Problem
Laut einer EU- Verordnung ist CBD aktuell als ein sogenanntes „novel food“ deklariert. Doch was bedeutet das konkret?
Als novel food („neuwertiges Lebensmittel“) müssen jene Nahrungsmittel deklariert werden, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Die Frage nach der Gewinnung des CBD Extraktes spielt hierbei eine sehr wichtige Rolle, da diese über die Pflicht der Einstufung entscheidet.
Das stellt viele Hersteller vor ein gewaltiges Problem, denn für die einzelne Substanz des CBD kann bis dato kein Verzehr in nennenswertem Umfang belegt werden, somit fallen sowohl cannabinoidhaltige Extrakte in die Sparte der „Novel Food“, als auch alle Produkte, denen extrahiertes CBD zugeführt wurde. Auf lange Sicht heißt das nichts anderes, als dass der Vertrieb für nahezu unmöglich gemacht werden wird, doch dazu später noch mehr.
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Die Bürokratie schlägt zu – warum CBD anders gehandelt wird?
So unsinnig kompliziert, wie die EU es gut und gerne in Ihren Verordnungen macht – meist leider an den falschen Stellen -, so komplex ist auch der Sachverhalt selbst. Nimmt man nämlich Cannabis an sich her, so fällt dieses nicht in die Kategorie der neuartigen Lebensmittel. Hanfsamen selbst, Hanfsamenprotein oder auch Öl haben bereits vor Tag X ihren Gebrauch gefunden, und sind somit auf der sicheren Seite.
Den Strich durch die Rechnung machen hierbei die Verwendung von Extraktions- und Lösungsmitteln, deren Gebrauch in einer extra sinnbringenden Richtlinie geregelt ist. Kurz gesagt: Alle Produkte, die entweder von Natur aus CBD Extrakte enthalten oder diese zugeführt bekommen haben, müssen sich in einem extra Verfahren eine Genehmigung bzw. Zulassung einholen. Bei der nicht gerade schwindelerregenden Schnelle der Bürokratiemühlen kann man solch ein Verfahren für einen kleinen bis mittelständischen Unternehmer dem Geschäftstod bzw. Konkurs gleichsetzen.
Die gute alte Grauzone
Viele Produzenten sehen trotz der im Jänner 2019 veröffentlichten Leitlinie der EFSA („Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit“) keine große Problematik für ihre Existenz, lediglich eine Umstellung. Da für die Zuordnung in den novel food Bereich die Extraktionsmethoden entscheidend sind, bedienen sich immer mehr Hersteller an anderen Verfahren und Klassifikationen.
So werden beispielweise Produkte nicht mehr als Nahrungsergänzungsmittel deklariert, sondern als sogenannte „Hanfaroma Extrakte“, was zur Folge hat, dass diese nicht mehr in die Sparte der Lebensmittel fallen, und somit nicht als Novel Food deklariert werden müssen.
Eine weitere Methode nutzt die von EU-Seite unklar formulierte Beschaffenheit der CBD Extrakte selbst. So werden statt CBD Isolaten Fullspektrum Extrakte eingesetzt. Der Unterschied liegt in der chemischen Struktur und Gewinnung, und umgeht dabei die EU-Verordnung.
Wem nutzt das Verbot von #Cannabis? Jetzt will die EU prüfen, #CBD als Droge einstufen. Das stinkt nach Lobbyarbeit!
— Reinhold Schlütermann (@RSchlutermann) August 8, 2020
Zielsicher an der Realität vorbei
Geprägt von einigen paradoxen „What the fuck“-Momenten ist diese aktuelle Herangehensweise eine von viele Stellen zu Recht kritisierte. In der von der EU verfassten Richtlinie über Extraktionslösemittel findet sich eine Liste von seriös klingenden Gründen, wieso die Dinge so sein sollten, wie sie nun mal für diverse Lobbies am profitabelsten wären.
Der 9. Punkt regt einen jedoch besonders zum verbitterten Schmunzeln an, da dieser mit den Worten „Zum Schutze der Volksgesundheit […]“ eingeleitet wird. Zum Schutze der Volksgesundheit sollte die gesellschaftliche Einstellung zu nicht weniger, wenn nicht sogar kritischeren Mittel wie Alkohol, Nikotin, den drölftausendsten, auf dem Markt verbreiteten chemischen Inhalts-und Süßstoffen oder mit Sicherheit nicht die Lebensdauer förderndem Junkfood schnellstens und auch strengstens überdacht, wenn nicht auch in vielen mehrseitigen Verordnungen und Richtlinien verankert werden.
Dies soll mit Sicherheit nicht heißen, dass wir nun alle am besten abstinent leben sollten, und wenn der CBD Markt torpediert wird, auch alle anderen Mittel mit bestehendem Suchtpotenzial am besten gleich verboten werden sollen. Es soll den kritischen Diskurs anregen und Vor-und Nachteile gewisser Substanzen objektiv abwägen, was dieses Mal leider alles andere als gelungen ist.
Zudem liegt die Vermutung nahe, wie es auch bei vielen anderen „Problemlösungen“ der EU der Fall ist, dass hier eine Lobby Druck erzeugt – genauer wohl die Pharmaindustrie, die sich einerseits in ihrer Vormachtstellung bedroht sehen könnte und dadurch andererseits Gewinne verliert bzw. an andere Stellen abtreten muss.
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Abgeändertes Filmzitat “I-am-legend”