Landesweit bekannt geworden durch „Bussi Fussi“, ist Rudolf Fußi seither aus Österreichs Öffentlichkeit nicht mehr wegzudenken. Der Unternehmer und PR-Berater tritt Online neben seiner Kabarett-Tätigkeit auch stark mit politischen Statements auf die Twitter-Bühne. Nach einem Tweet prüft das Innenministerium nun rechtliche Schritte.
Schon beinahe stolz scheint Nehammer über diesen Schritt zu sein. In der APA-Aussendung heißt es: „Derartiges Verhalten sei genauso gefährlich für unser demokratisches Zusammenleben, wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten, sagte der Innenminister.“
Grotesk. Während Verschwörungstheoretiker*innen wie auch Rechtsextreme weiter unbehelligt das Internet bewohnen und deren Einfluss zu steigen scheint, versucht die Regierung auf der anderen Seite politischer Einflussnahme ein Exempel zu statuieren. Nehammer beweist dadurch keine Stärke, liegt die Kritik immerhin auf der Hand und hat bis zu einem gewissen Grad auch Legitimation. Denn nach zweimaligem Verbot von Demonstrationen kam es zwei Mal zu Demonstrationen. Scheinbar ist der Innenminister unfähig, seine eigenen Verbote durchzusetzen.
Der Tweet existiert mittlerweile nicht mehr. Doch mit diesen Worten hatte Rudolf Fußi Kritik an den Demonstrationen und der Arbeit der Polizei getätigt. „Da die @LPDWien besser darin ist, unbescholtene Jugendliche zu verprügeln als Maskenpflicht durchzusetzen, sind nun Polizeihunde im Einsatz. Die sind wahrscheinlich auch intelligenter als der Durchschnittsmitarbeiter der @LPDWien. Was sollen die Hunde tun? Masken kontrollieren?“ (Zitat des gelöschten Tweets vom 13. Februar)
Natürlich ist eine Pauschalverurteilung der Polizei nicht unbedingt zielführend in der aktuell schon angespannten Situation. Aber Klage? Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Regierung – seien es nun die Probleme in Tirol inklusive aus Tirol angereister Buse zur Demonstration und einem offensichtlichen Polizeiversagen oder die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel – scheint das Innenministerium erneut Nebelgranaten zu werfen.
Womöglich wäre es sinnvoller gewesen, das Innenministerium unter Kritik zu stellen. Denn immerhin weist dieses die Polizei an und entscheidet die Vorgehensweise bei den fragwürdigen Demonstrationen. Was aber klar ist: Nehammer hat versagt. Und das nicht zum ersten Mal. Ob nun der Terroranschlag, die Kinderabschiebung oder das bereits genannte und nicht erfolgte Unterbinden der Demonstrationen.
„Sogenannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben. Gerade in verschiedenen sozialen Medien hat sich eine Kultur der maßlosen und völlig unreflektierten Kritik breitgemacht, die man nicht mehr mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in Gleichklang bringen kann.“, heißt es von Seiten des Innenministeriums.
Daher ergibt sich auch die Frage, ob an Rudolf Fußi ein Exempel statuiert werden soll. Denn, sollte diese Klage Erfolg haben, könnten gegen andere Kritiker*innen weitere Klagen folgen. Ein Unterbinden offener Kritik gegen die Vorgehensweise der Polizei ist aktuell mit Sicherheit das falsche Signal. Letztlich würde dies wieder jenen in die Hände spielen, die aktuell wirklich unsere Gesellschaft unterwandern – und auch diese Demonstrationen mitorganisieren bzw. zumindest stärken.
Während gegen Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker nur mit scheinbar sanfter Hand agiert wird, stellt man medienwirksam gegen einen Kabarettisten eine Klage in den Raum. Wie schon so oft im Laufe dieser Regierungsperiode kommen Zweifel auf, ob der Innenminister seinen Job beherrscht. Denn wieder wirkt es so, als wolle er nur von seinem eigenen Versagen ablenken.
Titelbild Credits: Screenshot / Website Bundesministerium für Inneres
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