Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
10 Tipps fürs Studium und das Student:innenleben
Der Studienbeginn steht vor der Tür und du bist dir noch unsicher, was im kommenden Semester auf dich zukommt und […]
Parallele Kunstgesellschaft und ein Andrew Stix: „Der Wille ist stark, das Fleisch ist schwach“
Der exzentrische Pop-Art-Künstler Andrew Stix eckt gerne an, abgerundet mit einer ordentlichen Portion Gesellschaftskritik in seiner Kunst. Wen die Sucht […]
Künstler Marcin Glod: Fulminante Solo Show im Stephansdom
Mit „The Final Soloshow“ legte der Künstler Marcin Glod eine fulminante Vernissage hin, bevor er seine Tour über die Landesgrenzen […]
„Prince Charming“ – ist das TV Dating Format für die Gay Community ein Schuss nach hinten?
Im April läuft das TVNOW-Dating-Format „Prince Charming“ erstmals im Free- TV auf Vox. Es handelt sich hier nicht einfach um eine weitere Datingshow, RTL bietet der noch immer stark unterrepräsentierten schwulen Community eine Plattform in den Mainstream-Medien.
Aber es stellt sich dennoch die Frage: Haben RTL und die Teilnehmer die mediale Aufmerksamkeit und ihr Sprachrohr sinnvoll genützt, oder einfach nur Profit aus dem Thema geschlagen?
Der V-Day: Vagina und Victory zum Valentinstag
Die zahlreichen Femizide der letzten Jahre haben bewiesen, dass im Kampf gegen Gewalt an Frauen noch längst nicht genug getan […]
Warum der Fußball in Österreich ein Aggressionsproblem hat
Ausschreitungen in Österreichs Fußball sind leider keine Seltenheit. Was steckt hinter den Aggressionen und der Gewalt am Fußballplatz?






