Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
The Shards: Erfolgsautor Bret Easton Ellis auf den Spuren seines Bestsellers American Psycho
"The Shards" von Bret Easton Ellis ist ein packender Roman, der ganz im Sinne seines Bestsellers American Psycho geschrieben ist.
Praterstrasse - exklusive Eindrücke und das Soft Opening mit Technovibes
Schon seit längerem wurde darüber philosophiert, was denn nun dort in der Praterstraße - im ehemaligen ATV- Gebäude – wirklich passiert. Es war klar, es wird eine Bar mit geheimen Clubraum. Es war klar, es stehen einige bekannte Namen dahinter. Und es war klar, dass die Bar versucht sich abzuheben. Wir waren für euch beim „internen“ Pre- Opening im neuen Szenelokal Praterstrasse und haben die wichtigsten Infos zusammengesammelt.
European League of Football: Zwei Österreichische Teams in den Endspielen
Mit der European League of Football bekommt diese Sportart endlich auch ihre angemessene Aufmerksamkeit in Europa. Mit 12 Franchises – […]
FPÖ mit peinlichem Auftritt #TuEsFürMich: Angeblicher Skandal
Der Bundespräsident Van der Bellen besitzt einen Terminkalender und trifft sich mit Bundeskanzler Kurz. Das ist die Bombe, die man […]
Hacktivistin Nella: Wenn "die Falschen" auf Twitter gesperrt werden
Die Internetaktivistin Ornella Al-Lamie aka Nella setzt sich für jene ein, die sich oft selbst nicht helfen können. Sie geht […]
VERSCHOBEN: Der goldene Hashtag - ein Award für eine neue Generation des Marketings
Im Zuge des verschobenen (!) 4GameChangers Festivals am 8. - 11. September vergibt AIMA - die Austrian Influencer Marketing Association - das erste Mal den „goldenen Hashtag“ in 10 verschiedenen Kategorien. Eine neue Ära des Marketings erhält so endlich seine angemessene Wertschätzung. Auch ihr könnt eure Lieblingsinfluencer nominieren. Wie das geht und was genau ausgezeichnet wird, erfährt ihr hier.







