Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Windobona - das etwas andere Valentinstags Geschenk
Du suchst ein Valentinstag Geschenk? Versuche es doch einmal mit dem Windobona Windkanal. Nicht nur die Herzen lernen dort das Fliegen.
Mit Subway-Shirts gegen sexuelle Belästigung in den Öffis?
Ein neuer TikTok-Trend ist auf dem Vormarsch. In sogenannten Subway-Shirts versuchen sich Frauen vor sexueller Belästigung in Öffis zu schützen.
Die Wissenschaft hinter der Glücksspielsucht: Was ist der Auslöser für Wettsucht?
Für die meisten Menschen ist das Glücksspiel nichts weiter als ein harmloses Hobby. Sie können problemlos auf Seiten wie Verde […]
Bedingungslose Liebe – Wie sieht sie aus und ist sie möglich?
Die bedingungslose Liebe gilt als Rolls-Royce unter den Gefühlen - kann aber auch ganz schön toxisch werden.
Shaken am Mittwoch - Das Hip Hop Café
Wien's Hip Hop Szene wächst und wächst und wir freuen uns, euch hier ein weiteres vielversprechendes Projekt vorstellen zu können.
Was treiben eigentlich Stripperinnen in Zeiten von Corona - Interview mit einer Agenturchefin
“Bleib zuhause” heisst es nun in Zeiten der Krise. “Bleib angezogen” bedeutet das für Stripper, Tänzer und Burlesque-Queens. Wir haben mit der Agenturchefin Stella - von der Agentur Stella - über massiven Haarwuchs, finanzielle Ängste, neue Chancen und abgebrochene Nägel sinniert.Ein Interview der etwas anderen Art. Oh - und sie ist wirklich eine Traumfrau!







