Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
NEETS - Warum machen so viele junge Erwachsene nichts?
Das Phänomen NEETS ist bereits ein Politikum und versetzt die Wirtschaft in Rage. Was es genau damit auf sich hat, erfährst du im Artikel.
All You Can Drink am kultigsten Cocktail-Festival: Liquid Market
Das Cocktail-Festival LIQUID MARKET: Österreichs größtes Cocktailevent auf über 10.000 Quadratmeter. Außergewöhnliche Drinks, Talks, Partys und eine vielfältige Auswahl an Street-Foods. 3 Tage Genuss- und Cocktailkultur in der Wiener Metastadt. Mit WARDA sparst du 10 Prozent.
Upcoding: Wie sich deutsche Krankenkassen und Ärzte schamlos bereichern
Im Grunde macht man sich nicht wirklich Gedanken darüber, wie das jeweilige Gesundheitssystem eines Landes funktioniert. Ein Fehler, denn wenn […]
Sebastian Kurz und das Coronavirus - ziemlich beste Freunde
Vollkommen irrelevant, ob die bisherigen Maßnahmen sinnvoll waren oder nicht, ist eines ganz offensichtlich – das Coronavirus und die daraus resultierende Krise spielen dem Bundeskanzler Sebastian Kurz und seiner Art des Führungsstiles sehr gut in die Hände.
Von Message Control, Fake Laws, Intransparenz, auf Angst basierender Rhetorik und der Inszenierung seiner Person.
Nudging: Bedenkliche Manipulation oder sinnvoller Anstoß?
Menschen lassen sich oftmals von Gewohnheiten leiten. Häufig sind diese Gewohnheiten jedoch objektiv gesehen schlecht für das Individuum oder die […]
Heyfield- Österreich bekommt Festivalzuwachs
Jeder der Musik liebt, liebt Festivals. Jeder der gerne trinkt, liebt Festivals. Jeder… liebt Festivals. Doch brauchen wir wirklich noch mehr davon? Wir haben uns mit dem Veranstalter darüber unterhalten.







