Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Buchtipp: Putins Netz und die Machenschaften des KGB
Mit ihrem Buch Putins Netz ist der ehemaligen Moskau Korrespondentin und Kreml-Expertin Catherine Belton ein faszinierend wie furchtloses Sachbuch gelungen, […]
Emotion statt Emission: IKEA Österreich startet Kampagne mit CO2-absorbierender Street Art Wall
Für das neu entstehende Einrichtungshaus am Wiener Westbahnhof startet IKEA mit einer Street Art Wall die Marketingkampagne. Für Design und […]
Catfishing und Romance-Scam: Tinder, Lovoo und Co. als Spielplatz für Betrüger
Catfishing hat nicht immer zum Ziel, das Gegenüber um Geld zu bringen. Manchmal sucht jemand mit Hilfe einer anderen Identität […]
Kino am Dach: Open Air Kino zurück auf dem Roof Top der Hauptbücherei Wien
Das heurige Programm des KINO AM DACH ist da! Vom 1. Juni bis zum 21. Juli kann man sich täglich […]
Geld sparen – mit unseren Tipps bleibt dir mehr für den Alltag
Geiz ist zwar geil. Dennoch ist Geld sparen alles andere als eine spaßige Angelegenheit. Wir haben daher eine Liste für dich erstellt: Fünf Spartipps, mit denen du die zu Weihnachten getätigten Ausgaben für Geschenke und Lifestyle schnell wieder reinholen kannst.
Häusliche Gewalt in Zeiten des Coronavirus - was kann man dagegen tun?
Gewalt gegen Frauen passiert. Gewalt, die sich sexuell, physisch oder emotional äußern kann. Wir haben uns neben allgemeinen Daten auch mit einer Frau unterhalten, die einer derartigen Situation ausgesetzt ist, und sagen euch, wie ihr bei häuslicher Gewalt vorgehen solltet.








