Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Spazieren in und um Wien - unsere liebsten Routen
Spazieren in und um Wien. Sich ab und an die Beine zu vertreten tut nicht nur gut, sondern ist auch […]
10 Vintage Stores in Wien für Second Hand Mode: Fast Fashion Adé!
Wer Vintage kauft, lebt nachhaltig. Das ist immer mehr Menschen wichtig. Man findet einzigartige Stücke und tut außerdem auch noch […]
WIEN: Pride 2024 // cat calling, trash und demonstration
Dieser Artikel enthält einen PERSÖNLICHEN und SUBJEKTIVEN Bericht über die Pride Parade/Regenbogenparade 2024 in Wien.
Querdenker-Demo an Halloween und die absurden Hintergründe
Am 31. Oktober startet ein Demonstrationszug vom Heldenplatz in Richtung Innenstadt. Blickt man hinter die Kulissen, wird es beinahe absurd […]
Freundschaft in der Krise – wie man sie rettet, kann man nachlesen
Freundschaft ist eines der wichtigsten Dinge im Leben der Menschen. So wird behauptet. Dass Freundschaft in den heutigen Zeiten leider immer weniger Relevanz in der Alltagsgestaltung geniest, ist dabei leider eine Tatsache, über die wir unbedingt sprechen müssen. Und genau darüber hat Sebastian Schoepp ein lesenswertes Buch geschrieben: Rettet die Freundschaft!
ÖVP: Symbolpolitik, vermeintliche Abschiebungen und die Opferrolle
Die UNO warnt vor einer absoluten humanitären Katastrophe in Afghanistan. Schätzungsweise hätten 14 von 38 Millionen Menschen nicht genug zu […]







