Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
All You Can Drink am kultigsten Cocktail-Festival: Liquid Market
Das Cocktail-Festival LIQUID MARKET: Österreichs größtes Cocktailevent auf über 10.000 Quadratmeter. Außergewöhnliche Drinks, Talks, Partys und eine vielfältige Auswahl an Street-Foods. 3 Tage Genuss- und Cocktailkultur in der Wiener Metastadt. Mit WARDA sparst du 10 Prozent.
Die schönsten und architektonisch beeindruckendsten Gebäude Österreichs
Architektur kann Einheimische wie Touristen auf die verschiedensten Weisen beeindrucken. Auch Österreich hat in unterschiedlichen Bereichen Bauwerke zu bieten, die […]
Use it or lose it: Hip Hop Events 2024 in Österreich
Hip-Hop-Events 2024 in Österreich: Das Jahr hat gerade erst begonnen, schon knallen wir euch Termine hin, die ihr nicht verpassen dürft.
Der Arbeitsmarkt: Arbeitsfrust, Bullshitjobs und die große Resignation
Bullshit-Jobs, Resignation und Arbeitsfrust. Wir haben uns die Verhältnisse am Arbeitsmarkt einmal genauer angesehen.
K.I.Z mit Wien-Termin bei der "Rap über Hass" Tour
Nachdem K.I.Z ihre geplante „Rap über Hass“ Tour letztes Jahr verschieben mussten, ist es jetzt endlich so weit. Wie viele […]
Dirt Water - das weltweit erste NGO Café eröffnet in Wien
Ihr liebt Kaffee und Kuchen und wolltet schon immer etwas Gutes tun, aber wisst einfach nicht wie? Wir haben die Lösung für euch: das Dirt Water.








