Seit Monaten drängen Soldaten geflüchtete Menschen an der belarussisch-polnischen Grenze brutal zurück. Erwachsene, Kinder und sogar Schwangere werden von belarussischen Sicherheitsbeamten mit bissigen Hunden bedroht und Schlagstöcken misshandelt. Betroffene leben unter menschenunwürdigen Bedingungen im Wald und rechnen täglich mit dem Erfrierungstod. Die EU sieht tatenlos bei den Menschenrechtsverletzungen zu.
Bei „Pushbacks“ handelt es sich um das gewaltsame Zurückdrängen von Migrant:innen, vor allem an den EU-Außengrenzen. Diese Maßnahmen sind schon lange und zurecht umstritten: Flüchtenden Menschen wird ein „besseres Leben“ in Europa versprochen. Sie hoffen, die Belarus-Grenze problemlos überqueren zu können. In der Realität fallen sie den gewalttätigen belarussischen und polnischen Sicherheitskräften zum Opfer.
Amnesty International befragte zwischen Juli und November 2021 in Summe 75 von den dort befindlichen Personen zu den Zuständen an der Grenze. Die Problematik: Belarussische Sicherheitsbeamte drängen Menschen nach Polen. Im Anschluss drängen die polnischen Soldaten sie unter Einsatz von Gewalt wieder zurück. Die Migrant:innen sitzen also in der Falle.
Sind Pushbacks legal?
Wie Pushbacks rechtlich einzuordnen sind, sei nicht hinreichend geklärt. Das Refoulement-Verbot (Zurückweisungsprinzip) ist ein völkerrechtlich verankerter Grundsatz, der die Rückführung von Menschen in Länder verbietet, in denen Menschenrechtsverletzungen drohen.
Dazu zählen etwa Folter oder sonstige lebensgefährliche Bedrohungen, z.B. aufgrund ihrer Rasse und Religion. Das polnische Parlament beschloss im Rahmen der „Migrationskrise“ Maßnahmen, die Pushbacks offiziell erlauben sollen. Unklar ist, in welchen Zurückweisungen in das Heimatland oder einen anderen EU-Staat legal sind. Die Erfahrungen zeigen aber, dass in den meisten Fällen Verstöße gegen das Refoulement-Verbot vorliegen.
Die Lage in Polen
Der polnische Ministerpräsident Mateus Morawiecki plädiert auf die Stärkung des Grenzuschutzes der europäischen Union. Um die Öffentlichkeit zu beruhigen, veröffentlichten polnische Behörden am 9. September 2021 ein Video, in dem Sicherheitsbeamte Migrant:innen in Militärfahrzeugen an die Grenze bringen. Darin sind Soldaten zu sehen, die geflüchteten Menschen beim Einsteigen in das Fahrzeug helfen.
„Diesen Leuten wurde geholfen“, so das weißrussische Grenzkomitee (PGK). Interessanterweise dürfen Journalist:innen und sogar Ärzt:innen das Sperrgebiet nicht betreten. Auch für Menschenrechtsorganisationen gilt ein strenges Zutrittsverbot.
Practices and policy choices are being made by both #Belarus & #Poland that violate refugees' & migrants' rights, incl. pushing people up to, or across, the border. We urge the two countries to address the appalling situation and #StandUp4Migrants' rights: https://t.co/EbGpyB9sOD pic.twitter.com/7DI8upACOb
— UN Human Rights (@UNHumanRights) December 21, 2021
Etliche Todesfälle an der Grenze
Am 29. Oktober verstarb ein Iraker an der Grenze und ist somit das zehnte Todesopfer der unmenschlichen Maßnahmen seit Sommer. Bereits im September starben vier Migrant:innen an Erschöpfung und Unterkühlung. Mittlerweile beläuft sich die Anzahl auf 21 Tote (Stand 21.12.2021). Sowohl die belarussischen als auch die polnischen Sicherheitskräfte weigern sich, die an der Grenze festgehaltenen Personen passieren zu lassen.
Mangelnde Versorgung mit Lebensmitteln
Anwohner:innen ist das Leisten von Hilfe nur in engen Grenzen erlaubt. Die geflüchteten Menschen sind also der ständigen Gefahr ausgesetzt, mit Waffen verletzt zu werden oder im Wald bei Minusgraden zu erfrieren. Nicht einmal Schwangere und Kinder sind ausreichend mit Lebensmitteln, warmer Kleidung und Trinkwasser versorgt. Mittlerweile schaltete sich bereits das UN-Hochkommissariat für Menschrechte ein und appellierte an die polnische und belarussische Regierung, den betroffenen Menschen zu helfen. Der Vorwurf an den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko wiegt schwer: Er habe bewusst Menschen aus Krisengebieten nach Minsk eingeflogen und sie anschließend ihrem eigenen Schicksal an der Grenze überlassen. Die Regierung wies dies allerdings zurück.
Während die Regierungen im Grenzgebiet gewaltvolle Maßnahmen setzen, Menschen unter elendigen Bedingungen ihr Dasein fristen und qualvoll erfrieren, sehen sämtliche EU-Staaten weg. Bei den Pushbacks handelt es sich ganz klar um Menschenrechtsverletzungen. Wäre die Situation an der Belarus-Grenze so friedlich, würden Journalist:innen nicht aggressiv zurückgedrängt und somit an der Berichterstattung gehindert werden.
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