Wenn man durch die Wiener Gassen flaniert, steigt einem bei den ersten warmen Sonnenstrahlen der Geruch von Gras in die Nase. Die Parks füllen sich und Menschen treffen auf offener Straße wieder vermehrt aufeinander. Während manche pikiert die Nase rümpfen und sich fragen, warum denn niemand etwas gegen das ungefragte Odeur des Frühlingsbeginns unternimmt, sehnen sich andere nach Orten, wo sie in Ruhe einen Joint rauchen können. Ganz paranoiafrei. Ein Widerspruch in sich? Was ist im Moment der Status quo? Bubatz legal, yes or no?
Das CBD-Drama…
Die Debatte um den Verkauf von CBD-Blüten in Österreich hatte gerade erst wieder Fahrt aufgenommen. Im Zentrum stand noch vor vier Tagen die Frage, ob diese Produkte ausschließlich in Trafiken verkauft werden dürfen oder ob auch spezialisierte CBD-Shops dazu berechtigt sind. Ebenso Zündstoff lieferte die brodelnde Gerüchteküche rund um den illegalen Verkauf von „echtem Gras“ in den Shops. Verfassungsjurist Heinz Mayer erstellte ein bedeutendes Gutachten. Darin argumentierte er, dass legal handelbare CBD-Blüten zwar der Tabaksteuer unterliegen, jedoch nicht dem österreichischen Tabakmonopolgesetz. Eine Ausweitung des Monopols auf CBD-Produkte wäre laut Mayer verfassungs- und europarechtswidrig sowie ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Das Finanzministerium hingegen vertritt die Auffassung, dass mit der Tabaksteuerpflicht auch das Tabakmonopol greift. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen haben die Branche in eine schwierige Lage versetzt. Laut dem Österreichischen Cannabis-Bundesverband (ÖCB) erlitten fast 500 CBD-Shops Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent. Es kam zu Strafbescheiden, Steuernachforderungen und Insolvenzen. Seit vier Tagen dürfen die Shops wieder ihren vollen Warenbestand anbieten – den Legalen natürlich. Was bleibt? Unsicherheit auf Konsument:innenseite.
Legalisierung?
Soviel mal zu CBD. Wie sieht es allgemein mit der Legalisierungsfrage aus?
Die politische Stimmung zu dem Thema lässt sich anhand der geschilderten Entwicklungen ja recht gut ablesen. Seit dem 1. Juli 2024 haben in Deutschland Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis zu produzieren. Von vielen Seiten hoffte man, das würde sich – wie auch sonstige politische Trends – auf Österreich abfärben. Bisher dazu? Ne, fix nicht.
2022 wurde ein Antrag auf Aufhebung des Verbotes vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt. Was die Paranoia angeht, gibt es aber immerhin ein paar beruhigende Worte. Grundsätzlich gilt: Therapie statt Strafe.
Kenne deine Rechte…
Als geringe Menge gilt Cannabis, wenn es eine Wirkstoffmasse von weniger als 20 Gramm THC aufweist. Das entspricht – je nach Sorte – etwa 80 bis 300 Gramm getrockneter Blüten. Bei einem Strafverfahren wegen Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge muss die Staatsanwaltschaft die Anzeige gemäß § 35 Suchtmittelgesetz (SMG) für ein bis zwei Jahre zurücklegen. So sollen Betroffene vor übermäßiger Kriminalisierung geschützt werden.Wird man in der Probezeit erneut erwischt, wird das Verfahren ruckzuck wieder aufgenommen. Zurückgelegt wird nur, wenn man bei der Gesundheitsbehörde einen Termin ausmacht. Theoretisch kann der Staatsanwalt von dieser Maßnahme absehen, wenn die angezeigte Person ausschließlich eine geringe Menge Cannabis für den Eigenverbrauch erworben und besessen hat – und keine gesundheitsbezogene Maßnahme als notwendig betrachtet wird. Gejagt werden die Big Player, nicht die anxiety-loaded Kids im Park.
Es sei hier betont, dass die Verfolgung Millionen an Steuergeldern kostet und Lebenschancen unwiederbringlich zerstört – denn: Gesetz bleibt Gesetz. Und wer im Votivpark eine Lunte anraucht, die Rauchschwaden durch den ersten Bezirk ziehen lässt, muss sich über die Beschwerden des Pöbels nicht wundern.
Hol dir vielleicht lieber dieses Gadget, bevor Herr und Frau Kommissar sich doch auf den Schlips getreten fühlen.
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an
Was bleibt, ist eine ambivalente Stimmung. Zwischen Traditionsunternehmen wie Gmundner Keramik, die inzwischen Bongs herstellen, und einer Generation, die sich auf Social Media auch gerne als „sober curious“ bezeichnet, müsste mehr Platz sein für Selbstbestimmung.
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an
Ja, ja – das Argument, dass Alkohol auch schlecht sei, stinkt zum Himmel. Haben wir gecheckt. Aber es ist doch eine Ebene des Vergleichs. Denn Verbote haben noch nie viel gebracht. Siehe die Prohibition. Also sollten wir alles erlauben, weil die Leute sowieso tun, was sie wollen?
Glaubensfrage.
Daran ändert auch dieser Artikel nichts.
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an
Was klar ist: Bildung ist und bleibt das A und O.
Suchtverhalten ist extrem unterschiedlich. Und wenn man merkt, dass jemand im Umfeld abrutscht, dann gibt es Anlaufstellen – etwa den Bereitschaftsdienst für Psychotherapie. Alltagsflucht ist ein Bedürfnis, das mittlerweile wohl dem Großteil der Breitbandgesellschaft ein Begriff ist. Einengung schafft Widerstand – so ist das halt.
Fazit
Die Schrauben, an denen im System gedreht wird, sitzen oft genau dort locker, wo sie halten sollten – etwa bei Bildung und Aufklärung rund um Drogenkonsum. Und viel zu fest dort, wo man durch Lockerung gesellschaftlich gebrandmarkten Lebensrealitäten eine Zukunft schenken könnte.
Kennst du schon diesen Artikel von uns? Erfahre mehr zu pro und kontra Argumenten hinsichtlich der Legalisierung in Österreich.
Titelbild © Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
McDonald’s: Shirin David erntet Kritik nach Kooperation
McDonald's und Shirin David machen gemeinsame Sache. Doch ist die Kritik der Fans an der Kooperation berechtigt oder nur leere Aufregung?
PARALLEL VIENNA 2023: Kunst in historischer Kulisse
Die PARALLEL VIENNA geht in die nächste Runde. Vom 05. September bis zum 10. September 2023 am Otto-Wagner-Areal auf der Baumgartner Höhe.
Quarantäne Wahnsinn Woche 5 - mit neuer Gucci Tasche beim Billa um Mundschutz diskutieren
Unsere Redakteurin stellt sich der Frage, ob die Maßnahmen der Regierung und deren Lockerung in gewissen Bereichen etwas im Widerspruch stehen. Eine weitere Woche Wahnsinn aus dem Quarantäne Tagebuch.
So datest du mit deinem Partner eine dritte Person
In einer Beziehung zu sein, bedeutet für mich verantwortungsvoll zu sein, mitfühlend und kompromissbereit. Ich habe gelernt, mit dem Menschen, den ich liebe, alles zu teilen. Meine Vergangenheit, meine dunkelsten Gedanken, meinen Alltag - und fremde Menschen, mit denen wir uns gemeinsam verabreden.
Die Champions League der Cocktail-Mixology: Warum du das IWCC nicht verpassen darfst
Du liebst Cocktails? Wir haben 6 Gründe für dich, warum du den International Winter Cocktail Congress (IWCC) nicht verpassen solltest.
10 Tage kein Wort: Bühnenkünstlerin Denice Bourbon im Buddhistischen Zentrum
Wiens schillernde Bühnenkünstlerin Denice Bourbon erzählt über ihren Aufenthalt im Buddhismus Zentrum in Scheibbs und das Vipassana Seminar.







