Nachdem wir darüber berichtet hatten, dass 1cP-LSD im Internet legal zu kaufen ist, gab es auch einige Nachrichten der Community. Wir sollten doch einmal als Magazin einen Bestellvorgang testen und uns das Zeug genauer ansehen. Gesagt, getan. Eine einfach Bestellung und danach mit dem Selbstversuch zu unseren Testemonials.
WARDA hat diesen Beitrag zu Recherchezwecken erstellt und spricht sich gegen den Konsum von Drogen und illegalen Substanzen aus.
Es klang alles so einfach, nicht nur für unsere Community. Aber so recht glauben wollte es dann doch niemand. Eine Homepage eines Berliners, der 1cP-LSD zum legalen Kauf anbietet. In der deutschen Bundeshauptstadt bringt es sogar ein Taxi – klassisch Berlin halt. Aber wir in Wien sind wohl auf den Postweg angewiesen.

Credits: Screenshot lsd.store
„1cP-LSD ist eine sogenannte Research Chemical (Forschungschemikalie) mit dem vollen Namen „1-Cyclopropionyl-D-lysergsäurediethylamid“ (auch bekannt als „Purple Sunshine Acid„).“, wie es auf der Homepage von lsd.shop heißt. Also sollte auch alles gut gehen. 1cP-LSD ist am Menchen noch wenig erforscht und zählt zu den Research Chemicals, was es zumindest in Deutschland nicht illegal macht.
Wir haben dennoch versucht, die Bestellung aufzugeben. Was wir nicht alles für die Community tun. Gespanntes Warten und die Hoffnung, dass es doch irgendwie durchgeht. Wer weiß, vielleicht übersieht der Zoll ja dort und da mal ein Briefchen oder sieht es sich nicht genauer an. Oder es ist eh erlaubt, aber sicher waren wir uns nicht. Denn über die Rechstlage haben wir uns zuvor nicht informiert und nach dem Prinzip „Try and Error“ gehandelt.
Traurige Gesichter und zu spätes Informieren 
Nachdem wir das Paket nie erahlten hatten, fiel unser Ärger auf den Verkäufer. Wir dachten, wir wurden über den Tisch gezogen. Aber ein paar Google-Suchanfragen später war uns klar – das ist auf unseren eigenen Mist gewachsen.
Auf der Seite des Sozialministeriums heißt es hierzu: „In Österreich sind als Reaktion auf diese komplexe Situation seit 1.1.2012 das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) und die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) in Kraft.“ Darin sind nahezu alle psychodelischen Substanzen erfasst – nicht nur einzelne Substanzen, sondern auch Substanzklassen.
Zwar stand keine Polizei vor unserer Türe, doch wir mussten eingestehen, dass wir das verbockt hatten. Also, liebe Community – leider gibt es keine Special-Folge Testemonials.
Edit von Sommer 2021
Mittlerweile gelang uns der Test – jedoch nicht über den eigentlichen Anbieter. Von der Wirkung gleich dem herkömmlichen LSD und bisher gab es auch noch keine außergewöhnlichen Nachwirkungen. Mengenmäßig gleich rationiert wie herkömmliches LSD. Wir raten dennoch inständig von einem Selbsttest ab. Gerade unerforschte Substanzen bzw. Research Chemicals können unbekannte Langzeitfolgen haben.
Titelbild Credits: Shutterstock
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