„Denk an mich, wenn ich dir sag‘: Zeiten ändern sich“, schon 2010 hat Bushido diese Zeilen mit vollster Emotion gerappt und hätte sich vermutlich nie gedacht, dass sich die Zeiten in solch eine Richtung ändern würden. Von einem Plattenvertrag zum nächsten stolperte Bushido, nachdem Arafat Abou-Chaker ihn 2004 aus den Fängen des Labels „Aggro Berlin“ geholt hatte.
2007 Schloss der einstige Mutterschreck par excellence dann einen offiziellen Vertrag mit dem Abou Chaker Klan und rappt oftmals über Bruderschaft, bekennt sich offen zum Klan und attackiert in seinen Tracks auch den ein oder anderen Rap-Kollegen, der in seinen Augen ein Verräter gegenüber dem Klan ist.
Nun steht Bushido als Zeuge und auch Nebenkläger vor Gericht, und bezichtigt Arafat einer bunten Palette von Straftaten, die von räuberischer Erpressung über gefährliche Körperverletzung bis zu Untreue und Nötigung schillert.
Laut Angaben von Bushido sollen Arafat und seine Brüder den einstig engen Vertrauten Musikpartner genötigt, geschlagen, erpresst und eingesperrt haben, nachdem sich dieser im Jahr 2017 von der Geschäftsbeziehung gelöst hat.
Eine Geschäftsbeziehung, die nicht nur auf Musik basierte und schon gar nicht auf Ebenbürtigkeit. Gemeinsam gründeten sie eine Firma für Immobilien, auf Wunsch von Arafat hin. Das Geld floss nur so dahin für diverse Grundstückskäufe – zumindest von Bushidos Seite. Geld für Grundstückssteuern und geheime Pläne, wie man höhere Kosten umgehen könnte, was er fromm bezahle, jedoch nie wiedersah.
„Fromm“ und „Bushido“ sind zwei nicht kompatible Begriffe, so möchte man meinen, der ehemalige Klanbruder hat das Verhalten von Abou-Chaker jedoch nie hinterfragt. Eine Folge davon, Freundschaft und Geschäft zu vermischen.
Von Bruderschaft ist mittlerweile kein Fünkchen übrig, geblieben ist lediglich ein loderndes Feuer von Vorwürfen und Wut.
Als wäre es nicht dramatisch genug, mahnt Bushidos ehemaliges Label Aggro Berlin ihn nun auch ab, nachdem in der Klageschrift Aussagen zu Protokoll gegeben wurde, die offenbar nicht mit der Realität übereinstimmen. Diese betreffen ehemalige Angelegenheiten wie den bereits erwähnten besagten Knebelvertrag. Auch wirft das Label Bushido Beleidigungen vor und fordert ursprünglich eine nette Summe an Schadenersatz, welche nun doch nicht gezahlt werden soll.
Im Laufe der Verhandlung verstricken sich beide Seiten immer wieder in komischen Aussagen, Widersprüchlichkeiten und Vorwürfen. Bleibt jedenfalls abzuwarten, wer hier letztlich wen zu was gezwungen hat, doch 15 Jahre Geschäftsbeziehung entstehen vermutlich nicht einzig dadurch, dass jemand zu etwas gezwungen wurde – aber wer weiß?
Titelbild Credits: Unsplash
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