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Nachdem die Steuerfreigrenze für den Essenszuschuss in Österreich beinahe verdoppelt wurde, ist eine betriebliche Zusatzleistung von 8 € am Tag nun frei von Lohnnebenkosten, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge möglich. Den Überblick dabei zu behalten, stellt dennoch gerade auch für kleine Unternehmen keine leichte Aufgabe dar. Givve® Lunch vereinfacht die Prozesse beim Essenszuschuss. Mit einer App greift das Unternehmen Arbeitgeber:innen sowie Arbeitnehmer:innen unter die Arme und reduziert so den bürokratischen Aufwand im Gegensatz zu herkömmlichen Essensmarken.
Viele wissen gar nicht erst, dass der Essenszuschuss steuerfrei möglich ist. Aber in Österreich gilt hier eine Steuerbrefreiung. Deshalb sollten sich vor allem Arbeitgeber:innen überlegen, dies ihren Arbeitnehmer:innen anzubieten. Als Wertschätzung und Erleichterung für Angestellte, die keine Kantine nutzen können.
Aufgrund der Corona-Krise und auch der daraus resultierenden Einbußen für die Gastronomie hob die Regierung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchenvertreter:innen den Freibetrag von 4,40 € auf 8 € am Tag an. Dies erleichtert jedoch nicht nur den gastronomischen Betrieben das Leben.
Für Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen bedeutet dies, dass Betriebe ihre Zuschüsse ohne zusätzliche Belastung erhöhen können. Jedoch gibt es einen Haken: der bürokratische Aufwand. Hier kommt givve® Lunch ins Spiel. Mit einer digitalen Lösung für Essenszuschüsse.
Essenszuschuss in Österreich mit givve® Lunch: der perfekte Ersatz für Essensmarken
Der Essenszuschuss kann so einfach sein im digitalen Zeitalter. Mit dem givve® Lunch Businessportal laufen alle Prozesse für die Arbeitgeber:innen zentral, was die Verwaltung immens erleichtert. Digital ist nicht mehr die Zukunft sondern bereits die Gegenwart. Daher setzt givve® Lunch bei einer täglichen Aufgabe auf moderne Möglichkeiten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in Österreich und spart beim Essenszuschuss für alle Beteiligten Zeit. Die Arbeitnehmer:innen reichen mittels App die Belege ein.
Neben Restaurants gilt die Erstattung bis Ende 2021 auch für To Go, Lieferungen und Catering. Außerdem können 2 € für Supermarkt, Metzger, Schnellimbiss und Bäcker refundiert werden. Einfach den Rechnungsbeleg fotografieren und per App Einreichen – die Erstattung erhält ihr dann vom Arbeitgeber.
Einfach, schnell, überall, offline: auf der sicheren Seite mit givve® Lunch
Durch die einfache Integration in bestehende Prozesse laufen so die Essenzuschüsse in prozessoptimierter Form ab. Als zeit- und ressourcenschonendste Variante spart givve® Lunch allen Beteiligten unnötigen bürokratischen Aufwand und Wartezeiten bei der Essensmarkenausgabe.
Trotz seiner einfachen Anwendung erfüllt givve Lunch alle steuerrechtlichen Anforderungen. Die Einhaltung verschärfter Vorschriften zur Belegkontrolle sind durch die intelligente Einzelbelegprüfung garantiert. Eine weitere Zeitersparnis für die Arbeitgeber:innen.
Titelbild Credits: Shutterstock
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