Shoppst du gerne bei Amazon, Temu oder Zalando? Dann gibt es ab dem 1. Oktober 2026 in Österreich eine wichtige Änderung, die du kennen solltest: Das neue Paketsteuergesetz tritt in Kraft.
Was auf den ersten Blick nach bürokratischem Kauderwelsch klingt, hat klare Ziele – und betrifft vor allem die ganz großen Giganten im Online-Handel. Wir haben die wichtigsten Fakten knackig, übersichtlich für dich zusammengefasst.
Was ist die Paketsteuer überhaupt?
Ab 1. Oktober 2026 fällt für Pakete, die innerhalb Österreichs an Privathaushalte geliefert werden, eine Steuer an.
Die Eckdaten auf einen Blick:
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Höhe der Steuer: 2 Euro pro Paket (alternativ kann sie auch pro Bestellung berechnet werden).
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Wer zahlt das? Steuerschuldner sind nicht die Paketbotinnen oder die Käufer direkt an der Haustür, sondern die Online-Händler bzw. die Plattformen.
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Wer ist betroffen? Die Steuer gilt nur für Online-Riesen. Sie greift erst, wenn ein Händler oder Online-Marktplatz im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro Umsätze im Versandhandel gemacht hat.
Gut zu wissen: Der kleine Online-Shop aus deiner Region oder mittelgroße österreichische Webshops müssen diese Steuer in der Regel nicht zahlen. Es trifft primär die echten Big Player der Branche.
Wer zahlt bei Amazon, Temu & Co.?
Die sogenannte Plattformfiktion ist im Grunde eine rechtliche Abkürzung. Wenn ein kleiner Händler seine Artikel über einen Online-Marktplatz wie Amazon, Temu oder eBay verkauft, tut der Gesetzgeber einfach so, als ob der Marktplatz selbst die Ware verkauft hätte.
Das bedeutet kurz und knapp:
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Sammel-Umsatz: Die Einnahmen aller einzelnen Händler werden auf dem Marktplatz zusammengezählt.
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Wer zahlt?
Knackt die Plattform insgesamt die Grenze von 100 Millionen Euro Jahresumsatz, muss der Marktplatz die Paketsteuer an das Finanzamt abführen – nicht der kleine Händler, der dort seinen Shop betreibt. -
Händler von außerhalb der EU:
Wer seinen Sitz außerhalb der EU hat (z. B. Händler aus China oder den USA) und direkt nach Österreich verkauft, muss einen offiziellen Fiskalvertreter – also eine beauftragte Vertretung in Österreich – nutzen, um die Steuer ordnungsgemäß über FinanzOnline abzuwickeln.
Wann gilt ein Paket als „besteuert“?
Damit die 2 Euro fällig werden, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:
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Zustellung in Österreich: Das Paket gelangt tatsächlich in die Hände (die sogenannte Verfügungsmacht) der Empfängerin oder des Empfängers.
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Kauf per Fernkommunikation: Die Bestellung wurde online, per App oder Telefon aufgegeben.
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Annahme der Bestellung: Verweigert ein Kunde die Annahme des Pakets an der Tür, fällt keine Paketsteuer an – das muss der Händler aber nachweisen können.
Was bedeutet das für dich als Konsument:in?
Die Steuer richtet sich zwar offiziell an die Versandhändler und Online-Marktplätze, allerdings bleibt abzuwarten, wie die Konzerne darauf reagieren. Es ist gut möglich, dass manche Händler die 2 Euro künftig bei den Versandkosten auf die Kundschaft umlegen oder die Produktpreise minimal anpassen.
Der positive Nebeneffekt: Die Maßnahme soll den fairen Wettbewerb stärken und heimische Händler unterstützen, die unter dem immensen Druck von Billig-Versandplattformen aus Übersee stehen.
Titelbild © pexels
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