„Zum 31. Dezember 2021 hatten wir langfristige Schulden mit einem Nennwert von 50,6 Milliarden US-Dollar, einschließlich des kurzfristigen Teils, hauptsächlich bestehend aus festverzinslichen, unbesicherten vorrangigen Schuldverschreibungen.“, schreibt Amazon in seinem Business-Report für das Wirtschaftsjahr 2021. In Europa setzte die Amazon Europe Unit Verkäufe in Höhe von 55 Milliarden Dollar um. Dennoch erneut steuerfrei, weil der in Luxemburg ansässige europäische Amazon-Unternehmensteil 1,16 Milliarden Euro Verluste verzeichnet.
Ein altbekanntes Spiel global agierender Unternehmen: Minus schreiben, Steuergutschriften einsacken. Bei der Amazon Europe Unit sind das dieses Jahr rund 1 Milliarde Euro an Steuergutschriften. Absurd, denkt man doch daran, wer diese Gutschriften wieder einzahlen muss – die Normalbürger:innen. Im Jahr 2016 gab es einen Vorstoß der EU, der Steuervermeidung einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Dort hieß es: „Die Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen enthält den öffentlichen Haushalten Jahr für Jahr Summen in Milliardenhöhe vor, führt zu einer höheren Steuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger und verzerrt den Wettbewerb zulasten jener Unternehmen, die ihre Steuern ordnungsgemäß abführen.“ Am Beispiel Amazon ist aber zu erkennen, dass weiterhin Schlupflöcher bestehen.
Amazon: Business as usual in der Steuervermeidung
Mit einer Steigerung von 17% verzeichnete das in Luxemburg ansässige Unternehmen Amazin EU Sarl im Jahr 2021 einen Umsatz von 51,3 Milliarden Euro. Dennoch gibt es eine Steuergutschrift. Dies schafft Amazon, indem es Ausgaben tätigt – die mehr oder minder trotzdem in die eigene Tasche wandern. Laut Bericht sind das die 6.899 Mitarbeiter, 37 Milliarden Euro „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ und 15 Milliarden „Fremdbelastungen“. Der Amazon-Sprecher beruft sich auf den „umfassenden Ausbau der Standorte in Europa“ und die neugeschaffenen Arbeitsplätze.
Die europäischen Regulierungsbehörden jagen Amazon schon lange nach – aber stets einen Schritt hinterher. Beispielsweise hatten die Aufsichtsbehörden erklärt, Vereinbarungen mit Luxemburg aus dem Jahr 2003 seien illegale staatliche Beihilfen. Jedoch gewann das in Seattle ansässige Unternehmen eine Berufung gegen einen diese Causa betreffenden Steuerbescheid in Höhe von 250 Millionen Euro. Die Europäische Kommission legte im vergangenen Jahr wiederum Berufung beim Europäischen Gerichtshof ein.
Die Hoffnung lag aktuell in den Country-by-Country-Regeln, die Unternehmen zu einer öffentlichen Erklärungen zwingen, in welchem Land sie wie viele Steuern zahlen. Aber auch hier viel Enttäuschung, denn die Verpflichtung zur Offenlegung gilt nur für EU-Staaten und in den Ländern auf den Listen der Steueroasen. Somit verschiebt sich das Spiel nur weiter.
Titelbild © Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Altes als Neues verkaufen: Tricks aus der Welt der Pharmaindustrie
In regelmäßigen Abständen überraschen uns die Pharmafirmen mit immer „neueren“ und „innovativeren“ Arzneimitteln. Doch eine bessere Wirkung bleibt aus. Lange […]
Insel der Milliardäre: Netflix feuchter Traum für ÖVP und FPÖ
Die Netflix-Serie "Insel der Milliardäre" kommt als unschuldige Komödie daher, porträtiert im Grunde jedoch ein erzkonservatives Weltbild.
Anthroposophie: gefährliche Esoterik auf dem Vormarsch?
Die Anthroposophie ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Eine Gefahr für unser wissenschaftliches Weltbild?
ChatGPT: Ist Künstliche Intelligenz gar nicht so schlau?
In jüngster Zeit häufen sich immer mehr negative Schlagzeilen um ChatGPT. Was hat es damit auf sich und ist KI gar nicht so schlau?
Hepeating: „neuester“ rhetorischer Trick toxischer Männlichkeit
Manspreading, Mansplaining, Whataboutism und Gender Data Gap. Als wäre die Liste der Verhaltensweisen toxischer Männlichkeit nicht schon lang genug, gesellt […]
Esel-Reitverbot für Menschen über 100 Kilogramm Körpergewicht – sinnvolle Maßnahme fürs Tierwohl?
Wie verheerend sich der Tourismus auf den Zustand unseres Planeten auswirkt, ist mittlerweile wohlbekannt. Dass jedoch auch Tiere unmittelbar unter […]








