Deja Vu! Als hätte es nicht schon einmal seitens des Verfassungsgerichtshofes geheißen, dass Eingriffe in den privaten Raum unzulässig seien, startet die Regierung mit einem neuen Gesetzesentwurf den nächsten Versuch. Beschränkungen und Strafen. Die Erläuterungen zum Entwurf offenbaren geringere Anforderungen für Ausgangssperren, Eingriffe in private Räumlichkeiten und Verlängerung der Begutachtungsfristen bei Verdienstentgang.
Mit einer Begutachtungsfrist bis zum 09. März – ganze 6 Tage (!) – langt wieder einmal ein äußerst fragwürdiger Gesetzesentwurf beim Nationalrat ein. Der Vorschlag zur Novelle des Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz liest sich, als hätte es letztes Jahr keine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die Regierung beruft sich auf Verhältnismäßigkeit und Zulässigkeit unter bestimmten Gesichtspunkten.
Heute wurde einer der größten Anschläge auf den liberalen Rechtsstaat seit Beginn der Krise in Begutachtung geschickt. Ein neuer Vorschlag einer Novelle des Epidemiegesetz und des Covid-MG, die dem Gesundheitsminister noch weitere Befugnisse gibt. https://t.co/6zfmxr2NGz
— Florian Horn (@fhorntweets) March 3, 2021
„Klargestellt wird, dass Orte der Zusammenkunft sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum liegen können, eine Kontrolle durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im privaten Wohnbereich gemäß § 28a Abs. 1a letzter Satz aber jedenfalls nicht zulässig ist.“ In den Erläuterungen wird ein Eingriff dennoch indirekt legitimiert, „wonach Kontaktbeschränkungen als gelindere Mittel zu einer Ausgangsbeschränkung zu sehen sind.“
„Als Veranstaltungen gelten Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten.“ Hier wird die reine Zusammenkunft zur Veranstaltung. Zusätzlich gilt ab nun, dass nach „Beschaffenheit des Ortes der Zusammenkunft sowie nach dem Grad persönlicher Beziehungen“ entschieden wird. Die Höhe der Strafe bei Missachtung beträgt je nach Voraussetzungen 500 € oder 1450 €.
Für den Gesundheitsminister wird zudem der Weg zu Ausgangsbeschränkungen verkürzt: „Dabei müssen nicht alle Maßnahmen gemäß den §§ 3, 4 und 4a sowie § 15 EpiG ausgeschöpft werden, wenn eine Ausgangsregelung zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unter Berücksichtigung aller beteiligten Interessen zweckmäßiger erscheint.“
Zu hoffen bleibt, dass die Opposition rasch reagiert und sich gegen diese Novelle stellt. Dass die Pandemie ein schnelles Handeln braucht, legitimiert noch keine fragwürdigen Entwürfe. Erst recht nicht angesichts des Know-Hows, das man im letzten Jahr gewinnen konnte. Dass ein Lockdown wohl unumgänglich scheint, bleibt unbestritten. An der Ausführung scheint es nur wieder einmal zu hapern.
Titelbild Credits: Shutterstock
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Avocados nicht vegan! – Muss man die Lifestyle-Frucht umdenken?
Die Avocado ist seit einigen Jahren wohl die Trendfrucht schlechthin. Als Sinnbild aller woken Nachhaltigkeitsfetischist:innen gilt sie als die Vorzeigefrucht […]
Korruption: Die 10 korruptesten Länder der Welt
Korruption: Welches ist wohl das weltweit korrupteste Land? Der internationale Korruptionswahrnehmungsindex gibt Aufschluss darüber!
Gibt es die ewige Liebe? Soziologin Eva Illouz klärt auf
Gibt es die ewige Liebe? Soziologin Eva Illouz klärt auf. Über Langzeitbeziehungen, Machtverhältnisse und fehlenden Fortschritt.
5G Technologie - was steckt wirklich dahinter?
Eine neue Veränderung steht bevor. 2020 soll der flächendeckende Netzausbau des neuen Mobilfunkstandards 5G stattfinden - ein vielfach stärkeres Internet und schnellere Datenübertragung. Während die Industrie und die Telemedizin sich daran erfreuen, sollten aber auch mögliche negativen Auswirkungen und eventuelle Schäden für Mensch und Natur thematisiert werden.
We stand with Ukraine: Benefizkonzert im Ernst-Happel-Stadion
Nachdem wir alle in den letzten Wochen entsetzt die Nachrichten verfolgt haben und zutiefst betroffen von dem Krieg in der […]
Die besten Adressen für Smashburger in Wien
Wer hätte es gedacht? Wien, die Stadt des Schnitzels und der Leberkässemmel, ist in puncto Smashburger eine absolute Geheimadresse. Die […]









