„Zum 31. Dezember 2021 hatten wir langfristige Schulden mit einem Nennwert von 50,6 Milliarden US-Dollar, einschließlich des kurzfristigen Teils, hauptsächlich bestehend aus festverzinslichen, unbesicherten vorrangigen Schuldverschreibungen.“, schreibt Amazon in seinem Business-Report für das Wirtschaftsjahr 2021. In Europa setzte die Amazon Europe Unit Verkäufe in Höhe von 55 Milliarden Dollar um. Dennoch erneut steuerfrei, weil der in Luxemburg ansässige europäische Amazon-Unternehmensteil 1,16 Milliarden Euro Verluste verzeichnet.
Ein altbekanntes Spiel global agierender Unternehmen: Minus schreiben, Steuergutschriften einsacken. Bei der Amazon Europe Unit sind das dieses Jahr rund 1 Milliarde Euro an Steuergutschriften. Absurd, denkt man doch daran, wer diese Gutschriften wieder einzahlen muss – die Normalbürger:innen. Im Jahr 2016 gab es einen Vorstoß der EU, der Steuervermeidung einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Dort hieß es: „Die Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen enthält den öffentlichen Haushalten Jahr für Jahr Summen in Milliardenhöhe vor, führt zu einer höheren Steuerbelastung für Bürgerinnen und Bürger und verzerrt den Wettbewerb zulasten jener Unternehmen, die ihre Steuern ordnungsgemäß abführen.“ Am Beispiel Amazon ist aber zu erkennen, dass weiterhin Schlupflöcher bestehen.
Amazon: Business as usual in der Steuervermeidung
Mit einer Steigerung von 17% verzeichnete das in Luxemburg ansässige Unternehmen Amazin EU Sarl im Jahr 2021 einen Umsatz von 51,3 Milliarden Euro. Dennoch gibt es eine Steuergutschrift. Dies schafft Amazon, indem es Ausgaben tätigt – die mehr oder minder trotzdem in die eigene Tasche wandern. Laut Bericht sind das die 6.899 Mitarbeiter, 37 Milliarden Euro „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ und 15 Milliarden „Fremdbelastungen“. Der Amazon-Sprecher beruft sich auf den „umfassenden Ausbau der Standorte in Europa“ und die neugeschaffenen Arbeitsplätze.
Die europäischen Regulierungsbehörden jagen Amazon schon lange nach – aber stets einen Schritt hinterher. Beispielsweise hatten die Aufsichtsbehörden erklärt, Vereinbarungen mit Luxemburg aus dem Jahr 2003 seien illegale staatliche Beihilfen. Jedoch gewann das in Seattle ansässige Unternehmen eine Berufung gegen einen diese Causa betreffenden Steuerbescheid in Höhe von 250 Millionen Euro. Die Europäische Kommission legte im vergangenen Jahr wiederum Berufung beim Europäischen Gerichtshof ein.
Die Hoffnung lag aktuell in den Country-by-Country-Regeln, die Unternehmen zu einer öffentlichen Erklärungen zwingen, in welchem Land sie wie viele Steuern zahlen. Aber auch hier viel Enttäuschung, denn die Verpflichtung zur Offenlegung gilt nur für EU-Staaten und in den Ländern auf den Listen der Steueroasen. Somit verschiebt sich das Spiel nur weiter.
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Liebe Kronenzeitung, wie könnt ihr sowas veröffentlichen?
„Upskirting“ heißt das in vielen Ländern strafrechtlich relevante Phänomen der sexuellen Belästigung, welche allerdings in vielen primitiven Köpfen nicht als solche gewertet wird. Männer fotografieren unter Röcke bzw. Kleider von Frauen, ohne Einwilligung der Betroffenen.
Seit einigen Tagen wird auch in Österreich über eine Strafbarkeit dieser massiven Grenzüberschreitung diskutiert. Allerdings sei noch unklar, ob auch die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung der Fotos strafbar sei. Ein Leser der Kronenzeitung hat dazu offenbar die passende Lösung.







